Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.

Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.

Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
  • eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer

Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.

Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.

Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.


Adresse
Schillstraße 1
38102 Braunschweig
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 

Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.


Fax
0531 7019-199
Telefon
0531 7019-0

Adresse
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Servicezeiten

Allgemein:
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten:
Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr
sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr.

Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle:
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.


Fax
0511 89701-166
Telefon
0511 89701-0

Adresse
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Servicezeiten
  • Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen)
  • Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.

Fax
04131 15-3295
Telefon
04131 15-0

Adresse
Moslestraße 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 

Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich


Fax
0441 2229-3270
Telefon
0441 2229-0

Häufig gestellte Fragen

Die Ausstellung des Beiblatts ist gebührenfrei.
Gebühr: kostenfrei
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein halbes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch keine bestimmte Sozialleistungen beziehen.
Gebühr: EUR 53,00
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch keine bestimmte Sozialleistungen beziehen.
Gebühr: EUR 104,00

  • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke:  wenige Tage
  • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
  • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

  • Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
  • Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
  • Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
    • G
    • aG
    • B
    • H
    • Bl
    • Gl
    • TBl

  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Sie können bei der zuständigen Stelle telefonisch formlos ein Antragsformular anfordern.


Behinderung und Ausweis – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

  •  Widerspruch
  • Klage

Eigenbeteiligung, Sozialleistungen, Beiblatt, unentgeltliche Beförderung, Kfz-Steuer Ermäßigung, Versorgungsamt, Merkzeichen, Wertmarke, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehinderung