Dienstleistung
Betreuungsangebote für Senioren
Ein Leben lang konnte man sich ohne die Hilfe anderer frei bewegen. Plötzlich jedoch benötigt man regelmäßige Betreuung, fremde Hilfe, eine barrierefreie Wohnsituation und andere Unterstützungen und Erleichterungen. Hier werden einige Möglichkeiten aufgezeigt.
Altersgerechte Wohnungen:
Diese Wohnungen müssen besonderen Anforderungen gerecht werden, sie müssen Senioren eine alltägliche Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen. Das sind zum Beispiel stufenlose Zugänge zur Wohnung, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Rampen, Treppenlifte, rutschhemmende Fußbodenbeläge, Haltegriffe in Bad und WC.
Seniorenwohnanlagen:
Während altengerechte Wohnungen auch Einzelwohnungen sind, handelt es sich bei Seniorenwohnanlagen um mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen, häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen.
Altenpflegeheime:
Altenheime, gemeinnützig oder privat-gewerblich, bieten eine Vollversorgung durch hauseigenes Personal bis hin zur Schwerstpflege. Das zahlenmäßige Verhältnis von Pflegefach- und Nichtfachkräften ist in der Heimpersonalverordnung festgelegt.
Einrichtung
Amt für Teilhabe und Soziales
Bavinkstraße 23
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1571
0491 926-1483
Eingliederungshilfe
0491 926-1660
Senioren- und Pflegestützpunkt
0491 926-1838
Hilfe zur Pflege
0491 926-1250
Elterngeld/BaföG
0491 926-1478
Wohngeld
0491 926-1357
Sonstige soziale Angelegenheiten
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach 1551
49364 Vechta
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
04441 886-199
04441 886-0
Einrichtung
Fachdienst Zentrale Dienste
Am Markt 9
26409 Wittmund
04462 86-1125
04462 86-1120
Alter Postweg 113
26670 Uplengen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04956 9117-33
04956 9117-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Sozialamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1045
Rönnelstraße 11
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-633
633
Einrichtung
Sachgebiet Soziales und Familie
Sevelter Str. 8
49661 Cloppenburg
04471 185-101
04471 185-0
Einrichtung
Seniorenstützpunkt Helmstedt
Markt 11
38350 Helmstedt
+49 5351 5236675
0170 3833049
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, sowie bei den Wohlfahrtsverbänden.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Es ist keine Rechtsgrundlage vorhanden.
Schlagwörter
Ältere betreuen, Gesundheitsamt, Betreuungspersonen, Betreuung im Alter
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, sowie bei den Wohlfahrtsverbänden.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Es ist keine Rechtsgrundlage vorhanden.