Dienstleistung
Bioabfall Entsorgung
Bioabfälle machen einen Großteil des Abfallaufkommens aus privaten Haushaltungen aus. Eine weitgehende Bioabfallerfassung kann erheblich zur Reduzierung des Restabfallaufkommens in diesem Bereich beitragen.
In Niedersachsen wird daher der Ansatz verfolgt, durch eine möglichst flächendeckende Sammlung von Bioabfällen sowie anschließender Kompostierung oder Vergärung das Volumen der zu beseitigenden Abfälle zu verringern. Die zuständige Stelle ist verpflichtet, besondere Anstrengungen zur Trennung und Verwertung von Bioabfällen zu ergreifen.
Für die Entsorgung der Bioabfälle steht in vielen kommunalen Gebieten die Biotonne zur Verfügung. Aber auch mit einfachen Methoden, wie der Eigenkompostierung, ist es möglich, qualitativ guten Kompost zu erzeugen. Durch die Eigenkompostierung wird das zu entsorgende Abfallaufkommen vermindert. Engagierte Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise auch die Kosten für die Entsorgung ihrer Abfälle senken. Wird der erzeugte Kompost als natürlicher Dünger im eigenen Garten verwendet, kann dies zu höheren Erträgen und Einsparungen beim Kauf von Düngemitteln führen.
Informationen zum Bioabfall auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Informationen zum Kompostieren auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Einrichtung
16.13 - Abfallberatung
Einrichtung
Abfallwirtschaft
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Otto-Hahn-Straße 9
26919 Brake (Unterweser)
GESCHÄFTSZEITEN
Montag–Donnerstag:
8:00 –12:30 Uhr und 13:00 –16:00 Uhr
Freitag:
08:00–12:00 Uhr
04401 9888-10
04401 9888-0
Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer
Friesenstraße 33/35
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 92524-80
0800 925240
Zentrale
Einrichtung
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Fachdienst Abfallwirtschaft/Untere Abfallbehörde
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
04462 86-1266
04462 86-01
Einrichtung
Gemeinde Apen - Bürgerbüro
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
04489 73-0
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04432 950-0
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen - Amt 1
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04432 950-0
Einrichtung
Gemeinde Hatten - Fachbereich Finanzservice
Hauptstraße 21
26209 Hatten
Sprechstunden der Gemeindeverwaltung Rathaus Kirchhatten
Hauptstr. 21
montags - freitags 8.30 - 12.00 Uhr
donnerstags 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 04482 / 922-0
Bürger Service Büro Kirchhatten
Hauptstr. 21
Tel. : 04482 / 922 - 222
Fax : 04482 / 922 - 122
montags - freitags donnerstags
7.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr
Bürger Service Büro Sandkrug
Gartenweg 15
Tel. : 04482 / 922 280
Fax : 04482 / 922 180
montags - freitags donnerstags
7.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr
Jobcenter Sandkrug
Leistungsabteilung (Arbeitslosengeld II) der Gemeinde Hatten
Bümmersteder Straße 47
Tel.: 04481 / 907790-188
montags, dienstags, donnerstags
8.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
04482 922-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Landkreis Aurich - Abfallwirtschaftsbetrieb (EB)
Hoheberger Weg 36
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
04941 16-7099
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Umweltamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Einrichtung
Landkreis Vechta - Amt für Umwelt und Tiefbau
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1041
04441 898-0
Einrichtung
Samtgemeinde Hage
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 17:00 Uhr
04931 1899-13
04931 1899-0
Einrichtung
Steuern - Abgaben - Beiträge
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 206-66
04971 2060
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Der in Niedersachsen erzeugte Kompost wird überwiegend in der Landwirtschaft sowie im Landschafts- und Gartenbau verwertet. Die Abgabe erfolgt auch an Privatpersonen. Die gute Qualität der niedersächsischen Komposte und die Vermarktung von Teilmengen über die in Niedersachsen ansässigen Erden- und Humuswerke, die ihre Produkte in viele europäische Länder liefern, tragen in beachtlichem Umfang zur Verwertung und Vermarktung bei.
Eine gute Qualität als wesentliche Voraussetzung für eine gute Verwertbarkeit des Kompostes kann nur dann erreicht werden, wenn bereits bei der Sammlung auf eine sorgfältige Trennung von geeigneten und ungeeigneten Bioabfällen geachtet wird. Die Bürgerinnen und Bürger können durch ihr Engagement und Verhalten die Qualität der Komposte wesentlich beeinflussen.
Schlagwörter
Sperrmüll, Gewerbeabfall, Gewerbeabfälle, Hausabfall, Bio-Tonne, Gewerbemüll, Hausmüll, Wilder Müll, Hausabfälle, Bioabfälle, Biomüll
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Der in Niedersachsen erzeugte Kompost wird überwiegend in der Landwirtschaft sowie im Landschafts- und Gartenbau verwertet. Die Abgabe erfolgt auch an Privatpersonen. Die gute Qualität der niedersächsischen Komposte und die Vermarktung von Teilmengen über die in Niedersachsen ansässigen Erden- und Humuswerke, die ihre Produkte in viele europäische Länder liefern, tragen in beachtlichem Umfang zur Verwertung und Vermarktung bei.
Eine gute Qualität als wesentliche Voraussetzung für eine gute Verwertbarkeit des Kompostes kann nur dann erreicht werden, wenn bereits bei der Sammlung auf eine sorgfältige Trennung von geeigneten und ungeeigneten Bioabfällen geachtet wird. Die Bürgerinnen und Bürger können durch ihr Engagement und Verhalten die Qualität der Komposte wesentlich beeinflussen.