Ansprechpartner


Herr Bode
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre
Frau Kastellan
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Herr Müller-Mahrt
Sonstiges: Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg
Herr Ohse
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter
Frau Rechenbach
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter
Herr Schydlo
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre
Frau Störmann
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke

Wenn sie auf Ihrem Grundstück einen Fahrzeugunterstand bauen wollen, müssen sie dabei einige Vorschriften beachten. Hier erfahren Sie, wann eine Baugenehmigung nötig ist und wann nicht. 


Adresse
Parkstraße 53
27798 Hude (Oldenburg)

Adresse
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

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+49 5351 121-2616
Telefon
+49 5351 121-0

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Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
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+49 5351 121-2603
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+49 5351 121-0

Ansprechpartner
Adresse
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.


Fax
0491 926-1754
Telefon
0491 926-1264
Hinweis
Bauberatung, Erteilung von Baugenehmigungen
Telefon
0491 926-1248
Hinweis
Immissionsschutz
Telefon
0491 926-1217
Hinweis
Wohnraumförderung
Telefon
0491 926-1317
Hinweis
Abfallrecht und Bodenschutz

Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04489 73-80

Adresse
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
Servicezeiten Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit: Tel. 04432/950-0 Montag - Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Fax
04432 950100
Telefon
04432 9500

Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

oder nach Vereinbarung


Fax
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1039
Telefon
04441 898-0

Adresse
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach
Postfach 1160
26519 Hage
Servicezeiten

Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 17:00 Uhr


Fax
04931 189969
Telefon
04931 1899-0

Häufig gestellte Fragen

Innerhalb der Regeln ist das Aufstellen gebührenfrei. Bei einer Genehmigung erfahren sie die genauen Kosten von ihrem Bauamt. 


Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Bau des Carports, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist. Bauen ohne Baugenehmigung ist in Niedersachsen verboten und steht unter Strafe.


Zuständig ist das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.


In den meisten Gemeinden und Städten sind Carports genehmigungsfrei, wenn sie die folgenden Regeln einhalten: 

  • Grundfläche bis 30 Quadratmeter und maximal eine mittlere Wandhöhe von 3 Meter
  • die Länge mindestens 5 Meter beträgt.
  • bei einer Grenzbebauung darf das Carport maximal 9 Meter auf einer Grenze und 15 Meter auf allen Grenzen stehen.
  • die Breite ist mit 2,5 Meter vorgegeben, bei Carports mit einer Seitenwand 2,4 Meter
  • Zwischen Carport und der Straße müssen 3 Meter liegen. 
  • Auf der Grundstücksgrenze selbst und innerhalb von einem Meter zur Grenze, darf nur gebaut werden, wenn die Stellfläche kleiner als 36 m² ist. Die Länge darf nicht mehr als 9 Meter betragen. Das Carport darf an seinem Höhepunkt nicht größer als 3 Meter sein. 

Bei genehmigungspflichtigen Fahrzeugunterständen müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt nach. 

  • Statikberechnungen
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnung aus drei Ansichten
  • die geschätzten Kosten für den Bau
  • einen einfachen Lageplan mit Übersichtskarte
  • den gewissenhaft und vollständig ausgefüllten Bauauftrag, erhältlich in der Gemeinde, beim Bauamt oder im Internet 
  • Das Bauvorhaben muss dem Bebauungsplan entsprechen

Tipp: Häufig stellen Ihnen die Hersteller der Carports einen Teil dieser Unterlagen zur Verfügung.  


Es gibt zwei Arten von Carports. Genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie. Achtung! Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach, welche Regeln auf ihrem Grundstück gelten. Bei genehmigungspflichtigen Carports müssen Sie noch Unterlagen bei Ihrer Gemeinde einreichen. Mehr dazu unter dem Punkt: Unterlagen. 


Auto, bauen, Carport, Baugenehmigung