Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag Urkunden und beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Wenn Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss dieser Personenstand in Deutschland einmalig vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.

Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bekommen auch andere Personen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt. 

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält folgende Angaben:

  • Ort und Tag der Begründung der Partnerschaft
  • Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung
  • Ort und Tag der Geburt beider Personen 
  • Geschlecht der Lebenspartner
  • Angaben zur Religionszugehörigkeit

Was passiert, wenn sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten oder die der anderen Person zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft ändern?

Dann ergänzt das zuständige Standesamt den Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung. Auf Antrag stellt es Ihnen anschließend eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde aus.


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Kirchstraße 3
49456 Bakum
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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04446 89-95
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04446 89-23

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Kirchring 2
26831 Bunde
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Postfach 1251
26828 Bunde
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Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
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Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr


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Telefon
04953 809-0

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Am Kirchplatz 15
26219 Bösel
Postfach
Postfach 1154
26216 Bösel
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Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:

Sozialamt und Wohngeldstelle,
Am Kirchplatz 24

Montag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08.30 Uhr - 12.30 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


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04494 89-10
Telefon
04494 89-0

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Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
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Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
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Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


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04478 9484-26
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04478 9484-27

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Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
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04432 950100
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04432 9500

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Rathausstraße 7
26188 Edewecht
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49424 Goldenstedt
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26209 Hatten

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26844 Jemgum
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49699 Lindern (Oldenburg)
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Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren.

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Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
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49661 Cloppenburg
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27243 Harpstedt
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Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Und nach Vereinbarung.

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38364 Schöningen

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Auricher Straße 9
26556 Westerholt
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Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


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Mühlenstraße 18
49401 Damme
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31008 Elze
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8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch nur nach Vereinbarung

Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
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Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.


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Telefon
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Am Markt 2-4
26427 Esens
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Freitag 08:00 - 12:30 Uhr


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Telefon
04971 206-45
Hinweis
Edith Abken - Standesamt

Adresse
Am Markt 2
26655 Westerstede
Servicezeiten Montag bis Freitag: 8:30 bis 12:00 Donnerstag 14:30 bis 17:30 und nach Vereinbarung

Telefon
04488 55-230

Häufig gestellte Fragen

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde
Gebühr: EUR 15,00
Für jedes weitere Exemplar der Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.
Abgabe: EUR 7,50

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Die Frist für die Führung des Lebenspartnerschaftsregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.


Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2 bis 10 Tage.


Die Ausstellung einer Urkunde erfolgt in der Regel durch das Standesamt, welches das zu Grunde liegende Register führt.


  • Die im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft muss in Deutschland nachbeurkundet und im Personenstandsregister erfasst worden sein.
  • Den Antrag können nur Sie selbst als Lebenspartnerin oder Lebenspartner stellen.
  • Ein direkter Vorfahre oder Abkömmling kann den Antrag nur stellen, wenn beide Lebenspartner bereits verstorben sind.

Formulare: 
Onlineverfahren möglich: 
Schriftform erforderlich:
Persönliches Erscheinen nötig: 

Die Möglichkeit von Onlineverfahren variiert je nach Standesamt.


als Lebenspartnerin oder Lebenspartner: 

  • Nachweis zur Identität:
    • Personalausweis,
    • Reisepass oder
    • geeignetes Ausweisdokument.

als direkter Vorfahr oder Abkömmling: 

  • Nachweis zur Identität:
    • Personalausweis,
    • Reisepass oder
    • geeignetes Ausweisdokument.
  • Nachweis zur Antragsberechtigung

als andere Person:

  • Nachweis zur Identität 
    • Personalausweis,
    • Reisepass oder
    • geeignetes Ausweisdokument.
  • Nachweis des rechtlichen Interesses oder des berechtigten Interesses

Wenn Sie berechtigt sind, eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Register zu beantragen, können Sie den Antrag schriftlich und elektronisch bei dem Standesamt einreichen, das die Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat: 

Das Standesamt prüft den Antrag und die Berechtigung und stellt Ihnen anschließend die Urkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Register aus.


Lehnt das Standesamt den Antrag auf Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkund ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Urkunde auszustellen.


Eingetragene Lebenspartnerschaft, Abkömmling, Ausland, Vorfahre, Lebenspartnerschaftsregister, Lebenspartnerschaft, Registereintrag, Personenstandsurkunde, Lebenspartner, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Beurkundung, Nachfahre, Standesamt, Personenstand, Beglaubigung, Begründung, Urkunde