Dienstleistung
Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung.
Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben.
Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet:
- Ihr Kind wird pädagogisch betreut.
- Es erhält Unterstützung bei der Integration in der Schule und dem sozialen Umfeld.
- Es lernt in einer Gruppe den Umgang mit anderen Kindern und Konflikte zu bewältigen.
- Es lernt seinen Alltag zu gestalten und bekommt Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
- Die Eltern werden intensiv beteiligt, zum Beispiel durch Beratungsgespräche, Elternabende oder Eltern-Kind-Treffen.
- Ziele der Erziehung in einer Tagesgruppe sind:
- die Stärkung des Kindes,
- die Stärkung seiner Eltern,
- die Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung,
- der Verbleib des Kindes in der Familie.
Einrichtung
51 - Geschäftsbereich Jugend
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
+49 5351 121-1613
+49 5351 121-1317
Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1753
0800 51-12345
Die Zentrale Rufnummer ist von Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr und Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr zu erreichen
Einrichtung
Fachdienst Sozialer Dienst
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
04462 86-1313
04462 86-1346
Einrichtung
Jugendamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Jugendamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jugend und Soziales
Fräuleinshof 3
26506 Norden
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5098
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Jugendamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Einrichtung
Landkreis Vechta - Jugendamt
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1040
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt.
An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen.
Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
An das örtliche Jugendamt
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund).
- Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert.
- Die Hilfe durch die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe ist geeignet und notwendig (Beurteilt das Jugendamt).
- Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde,
- Auskunft aus dem Sorgeregister,
- Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.
Gegebenenfalls weitere Unterlagen, dies teilt das zuständige Jugendamt mit.
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuerinnen/Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen.
Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist.
Schlagwörter
Lerngruppe, Entwicklungsverzögerung, Beratung, Elternhilfe, Pädagogik, Verhaltensauffälligkeiten, Betreuung, Therapie, Schulhilfe, teilstationär, Erziehungshilfe
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt.
An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen.
Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
An das örtliche Jugendamt
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund).
- Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert.
- Die Hilfe durch die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe ist geeignet und notwendig (Beurteilt das Jugendamt).
- Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde,
- Auskunft aus dem Sorgeregister,
- Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.
Gegebenenfalls weitere Unterlagen, dies teilt das zuständige Jugendamt mit.
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuerinnen/Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen.
Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist.