Dienstleistung
Führung des Verzeichnisses der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens
Die Bestellungsbehörden machen die öffentlich bestellten Sachverständigen mit Kontaktdaten und dem Bestellungsfachgebiet öffentlich bekannt. Die Listen werden ständig aktualisiert und permanent der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die öffentliche Bestellung stellt eine besondere öffentlich-rechtliche Qualifikation im Bereich der Sachverständigentätigkeit dar.
Die Veröffentlichung erfolgt im Internet: Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaus
Einrichtung
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Adresse
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)
Fax
0441 801-180
0441 801-180
Telefon
0441 801-0
0441 801-0
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Sachverständigentätigkeit gibt es keine Gebührenordnung. Deshalb sollte das Honorar vor Auftragsübernahme mit dem Sachverständigen ausgehandelt werden. Der Stundensatz hängt vom Fachgebiet, der Schwierigkeit des Gutachtens sowie den besonderen Umständen des Falles ab.
Zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Schlagwörter
Forstwirtschaftssachverständige, Sachverständige, Gerichtsgutachter, Gutachten, Bewertung, Gerichtsgutachten, öffentlich bestellter, Expertin, Fischereisachverständige, Sachverständiger, Agrarförderung, Gutachter, Begutachtung, Bestellung, Gartenbausachverständige, Düngebehörde, Experte, Tierzuchtangelegenheiten, Schiedsgutachter, Vereidigung, Expertise, Landwirtschaftssachverständige, öffentlich bestellte, Gerichtsverfahren, Schiedsgutachten, selbständige Beweisverfahren, Beweissicherungsverfahren, landwirtschaftliches Sachverständigenwesen, Pflanzenschutzdienst, Saat- und Pflanzgutanerkennung
Welche Gebühren fallen an?
Für die Sachverständigentätigkeit gibt es keine Gebührenordnung. Deshalb sollte das Honorar vor Auftragsübernahme mit dem Sachverständigen ausgehandelt werden. Der Stundensatz hängt vom Fachgebiet, der Schwierigkeit des Gutachtens sowie den besonderen Umständen des Falles ab.
Zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Schlagwörter
Forstwirtschaftssachverständige, Sachverständige, Gerichtsgutachter, Gutachten, Bewertung, Gerichtsgutachten, öffentlich bestellter, Expertin, Fischereisachverständige, Sachverständiger, Agrarförderung, Gutachter, Begutachtung, Bestellung, Gartenbausachverständige, Düngebehörde, Experte, Tierzuchtangelegenheiten, Schiedsgutachter, Vereidigung, Expertise, Landwirtschaftssachverständige, öffentlich bestellte, Gerichtsverfahren, Schiedsgutachten, selbständige Beweisverfahren, Beweissicherungsverfahren, landwirtschaftliches Sachverständigenwesen, Pflanzenschutzdienst, Saat- und Pflanzgutanerkennung