Zur Gesellenprüfung können Sie auch zugelassen werden, wenn Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen.

Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit  kann ganz oder teilweise abgesehen werden. Dazu müssen Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden dabei berücksichtigt.


Adresse
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Adresse
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg

Fax
04131 712-201
Fax
0531 1201-333
Telefon
0531 1201-0
Telefon
04131 712-0

Adresse
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich (Ostfriesland)

Fax
04941 1797-40
Telefon
04941 1797-0

Adresse
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim

Fax
05121 33836
Telefon
05121 162-0

Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Fax
0441 232-218
Telefon
0441 232-0

Häufig gestellte Fragen

Für die Externenprüfung fallen Gebühren an.


Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK).


  • ausgefülltes Zulassungsformular
  • Nachweise über Art und Dauer der Tätigkeit
  • Berufs- oder Ausbildungszeugnisse
  • ggf. andere Nachweise über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit

Ausbildungsplatz, Ausbildung