Dienstleistung
Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung
In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO.
Einrichtung
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg
04131 712-201
0531 1201-333
0531 1201-0
04131 712-0
Einrichtung
Handwerkskammer für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich (Ostfriesland)
04941 1797-40
04941 1797-0
Einrichtung
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim
05121 33836
05121 162-0
Einrichtung
Handwerkskammer Oldenburg
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 232-218
0441 232-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammern an.
Zuständige Stelle
Kammer
Voraussetzungen
Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen.
erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Verfahrensablauf
Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.
Bearbeitungsdauer
Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammern an.
Zuständige Stelle
Kammer
Voraussetzungen
Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen.
erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Verfahrensablauf
Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.