Ansprechpartner


Herr Scholkmann

Als Betreiber einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 KV oder mehr oder einer Gleichstromanlage sind Sie verpflichtet, diese bei der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung anzuzeigen.

Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.


Adresse
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

Fax
+49 5351 121-2603
Telefon
+49 5351 121-0

Ansprechpartner
Adresse
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Servicezeiten Dienstag und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Adresse
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.


Fax
0491 926-1754
Telefon
0491 926-1264
Hinweis
Bauberatung, Erteilung von Baugenehmigungen
Telefon
0491 926-1248
Hinweis
Immissionsschutz
Telefon
0491 926-1217
Hinweis
Wohnraumförderung
Telefon
0491 926-1317
Hinweis
Abfallrecht und Bodenschutz

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-215
Telefon
04431 85-958

Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr


Fax
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0

Adresse
Stilleweg 2
30655 Hannover

Fax
+49 511 643-2304
Telefon
+49 511 643-0

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1039
Telefon
04441 898-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 44.15 an.
Gebühr: EUR 70,00 - 710,00
http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=AllgGO%20ND%20Anlage&psml=bsvorisprod.psml&max=true

Die Anzeige ist mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage oder vor einer wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde einzureichen.


Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der Anzeige. 


Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, Städte bzw. Gemeinden , in denen die Anlagen betrieben werden sollen. In besonderen Fällen ist auch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie zuständig.


Voraussetzung ist, dass

  • die Anlage auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich liegt oder derartige Grundstücke überquert,
  • die Anlage oder ihre wesentliche Änderung keiner Genehmigung, Planfeststellung oder sonstigen behördlichen Entscheidung bedarf, bei der die Belange des Immissionsschutzes berücksichtigt werden.

Die Anzeige bedarf der Schriftform. 


  • Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
  • Lageplan

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.


Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, stellt diese Verwaltungsleistung keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.


Hochfrequenzanlagen, elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen, Gleichstromanlagen, 26. BImSchV