Dienstleistung
Lehramtsprüfung anerkennen lassen
Mit der Anerkennung und Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Laufbahnbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Niedersachsen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.
Kurt-Schumacher-Str. 21
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- Mo. 7:30 - 16:00 Uhr
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Auf der Hude 2
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Fr. 9:00 – 12:00 Uhr.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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+49 4131 15-2222
Winkelhausenstraße 12-16
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49025 Osnabrück
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+49 541 77046-300
+49 541 77046-444
Häufig gestellte Fragen
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.
Voraussetzungen
Wenn Sie in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden möchten, haben Sie in einem anderen Bundesland ein Lehramtsstudium mit der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education abgeschlossen.
Wenn Sie in den Schuldienst eingestellt werden wollen, haben Sie den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.
Formulare
Online-Dienste vorhanden: Nein
Verfahrensablauf
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland erworbenen Studienabschlusses mit dem Niedersächsischen Bachelor- und Masterabschluss für das entsprechende Lehramt bzw. einer in einem anderen Bundesland erworbenen Lehrbefähigung mit der niedersächsischen Laufbahnbefähigung für das entsprechende Lehramt wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehrbefähigung ist nicht erforderlich.
Schlagwörter
Referendariat, Lehramtsstudium, Sonderpädagogische Förderung, Lehrerlaubnis, Berufsschule, Berufsbildende Schule, Oberschule, Staatsprüfung, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Grund- und Hauptschule, Grund- und Oberschule, Gesamtschule, Haupt- und Realschule, Vorbereitungsdienst, Gymnasium, Vorbereitungsdienst Lehramt, Förderschulen, Schuldienst, Einstellung
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.
Voraussetzungen
Wenn Sie in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden möchten, haben Sie in einem anderen Bundesland ein Lehramtsstudium mit der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education abgeschlossen.
Wenn Sie in den Schuldienst eingestellt werden wollen, haben Sie den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.
Formulare
Online-Dienste vorhanden: Nein
Verfahrensablauf
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland erworbenen Studienabschlusses mit dem Niedersächsischen Bachelor- und Masterabschluss für das entsprechende Lehramt bzw. einer in einem anderen Bundesland erworbenen Lehrbefähigung mit der niedersächsischen Laufbahnbefähigung für das entsprechende Lehramt wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehrbefähigung ist nicht erforderlich.