Dienstleistung
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen beantragen
Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie
- Bürgergeld beziehen oder Anspruch darauf haben
- sich beruflich selbständig machen möchten (Existenzgründung),
- eine bisher geringfügige selbständige Tätigkeit zu Ihrem Hauptberuf ausweiten wollen oder
- schon hauptberuflich selbständig tätig sind.
Ziel ist, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten können und kein Bürgergeld mehr benötigen.
Finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Sachgütern
Wenn Sie Sachgüter anschaffen wollen, die Sie für Ihre Arbeit brauchen, können Sie dafür ein Darlehen oder einen Zuschuss von Ihrem Jobcenter bekommen. Sachgüter können zum Beispiel sein:
- Computer,
- Software,
- Telefon,
- Büromöbel,
- Marketingmaßnahmen, zum Beispiel Erstellung einer Homepage,
- Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen, Werkzeuge
- Kaution für Gewerberäume
- Erstausstattung und betriebsnotwendige Aufstockung Ihres Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.
Es werden keine laufenden Betriebskosten übernommen, wie zum Beispiel
- Löhne und Personalkosten,
- Miete,
- Telefonrechnungen oder
- Wartungskosten.
Die finanzielle Unterstützung zum Erwerb von Sachgütern erhalten Sie üblicherweise als Darlehen. Im Einzelfall sind Zuschüsse bis zu einer Höhe von 5.000 EUR möglich, Darlehen auch darüber hinaus. Eine Kombination von beidem ist möglich. Ausgezahlt werden die Darlehen und Zuschüsse abhängig vom Verwendungszweck in monatlichen Raten oder als Gesamtbetrag. Das Darlehen müssen Sie später zurückzahlen, den Zuschuss nicht.
Die Förderung durch das Jobcenter müssen Sie beantragen, bevor Sie die Anschaffung tätigen. Die Gewährung eines Darlehens oder Zuschusses für bereits angeschaffte Sachgüter ist nicht möglich.
Kostenfreie Beratungen und Schulungen für Selbständige
Wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind, können Sie auch gefördert werden durch
- Beratungen, die Ihnen helfen, Ihre selbständige Tätigkeit aufrechtzuerhalten oder neu auszurichten. Steuer- und Rechtsberatungen werden jedoch nicht gefördert.
- Schulungen, die Ihnen unternehmerische Kenntnisse zum Beispiel in den Bereichen Marketing, Buchhaltung, Akquise oder Projektmanagement vermitteln.
Beides ist für Sie kostenfrei. Ihr Jobcenter beauftragt dafür zum Beispiel Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, private Bildungsträger, Innovations-, Technologie- oder Gründerzentren.
Welche der vorgenannten Leistungen Sie bekommen können, prüft und entscheidet Ihre Integrationsfachkraft. Das gilt auch für die Höhe eines Darlehens oder Zuschusses. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Einrichtung
Fachbereich Jobcenter
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
04462 86-8200
04462 86-8400
Einrichtung
Jobcenter
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Jobcenter
Magdeburger Tor 18
38350 Helmstedt
+49 5351 522-400
Einrichtung
Jobcenter Vechta
Rombergstr. 51
49377 Vechta
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für dringende Anliegen ab 1.9. sind wir ohne Termin für Sie da! Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche einen Termin!
04441 946-1569
04441 946-6600
04441 946-7000
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jobcenter
Mackeriege 1
26506 Norden
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Osterstraße 33-35
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr ; 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5899
04941 16-5800
Jobcenter Norden
04941 16-5600
Jobcenter Aurich
Pingel-Anton-Platz 5
49661 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 18053-149
04471 18053-500
Einrichtung
Zentrum für Arbeit
Bavinkstraße 23
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-2999
0491 926-2000
Zentrale
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Sie müssen den Antrag stellen bevor Sie die Anschaffungen tätigen. Fristen werden von dem jeweiligen Jobcenter festgelegt, zum Beispiel Fristen zur Abgabe von Unterlagen.
Ansprechpunkt
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.
Zuständige Stelle
Jobcenter
Voraussetzungen
Um die Leistungen bekommen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Sie beziehen Bürgergeld
-
Sie wollen sich selbständig machen oder sind bereits selbständig tätig, das bedeutet
- Sie arbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und
- Sie tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit, das sogenannte Unternehmerrisiko.
-
Die Selbständigkeit muss Ihr Hauptberuf sein, das bedeutet
- Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche selbständig und
- Sie können innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt ganz oder zu einem erheblichen Teil mit Ihren erzielten Einnahmen bestreiten.
-
Sie müssen persönlich geeignet sein, eine selbständige Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die Sie für die Selbständigkeit benötigen, zum Beispiel durch
- Nachweise Ihrer fachlichen und unternehmerischen Qualifikation,
- Berufserfahrung oder
- die Teilnahme an Maßnahmen, die Sie auf die Existenzgründung vorbereiten.
-
Ihre selbständige Tätigkeit muss wirtschaftlich tragfähig sein, das bedeutet
-
Ihr Geschäftsmodell muss so ausgearbeitet und durchdacht sein, dass Ihre Existenzgründung langfristig erfolgreich sein kann
- Die Tragfähigkeit Ihrer selbständigen Tätigkeit ist durch eine fachkundige Stellungnahme zu belegen. Fachkundige Stellen können Kammern, Fachverbände oder Gründerinitiativen sein. Ihr Jobcenter benennt Ihnen die für Sie zuständige fachkundige Stelle in Ihrer Region. Üblicherweise müssen Sie dort detaillierte Unterlagen vorlegen.
- Die Sachgüter, die Sie anschaffen möchten, müssen angemessen und notwendig für Ihre Arbeit sein.
- Andere Finanzierungsquellen scheiden aus, zum Beispiel spezielle Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung oder Mikrokredite.
- Die Förderung muss dem EU-Beihilferecht, der De-minimis-Regelung, entsprechen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
erforderliche Unterlagen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie entsprechende Unterlagen vorlegen. Ihre Integrationsfachkraft informiert Sie darüber, welche der nachfolgenden Unterlagen für die beantragte Förderung notwendig sind:
- fachkundige Stellungnahme, die bestätigt, dass Ihre selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist
- De-minimis-Erklärung entsprechend des Beihilferechts der Europäischen Union (EU)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Businessplan in Textform
- Lebenslauf
- steuerliche Anmeldung, Gewerbeanmeldung oder Anmeldung bei der Handwerkskammer
- Teilnahmezertifikat an einem Existenzgründer-Seminar
- Angebote der betriebsnotwendigen Investitionen
- gegebenenfalls Vertragsunterlagen wie Gesellschaftsvertrag oder Mietvertrag
- mindestens 2 Absagen von Banken, bei denen Sie Kreditanfragen gestellt haben
- sonstige individuelle Unterlagen, die das Jobcenter anfordern kann
Verfahrensablauf
Sie müssen die Förderung beantragen, bevor Sie finanzielle Unterstützung für Anschaffungen bekommen oder die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können.
- Vereinbaren Sie dazu zunächst einen Termin mit Ihrem zuständigen Jobcenter.
- Ihre Integrationsfachkraft bespricht mit Ihnen, ob eine selbständige Tätigkeit für Sie eine realistische Strategie zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und der Beendigung der Hilfsbedürftigkeit sein kann und welche Art der Förderung für Sie in Frage kommt.
-
Darlehen und Zuschüsse für die Anschaffung von Sachgütern:
-
Ihre Integrationsfachkraft händigt Ihnen das Antragsformular aus oder schaltet die Online-Antragsstrecke für Sie frei. Wichtig ist, dass Sie den Antrag – online oder schriftlich
–
für die Förderung stellen, bevor Sie die Sachgüter anschaffen.
- Das Jobcenter prüft Ihren Antrag und die beigefügten Unterlagen.
- Das Jobcenter beurteilt Ihre persönliche Eignung für die konkrete selbständige Tätigkeit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Unternehmens. Das beinhaltet die Prognose, ob Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt durch die Selbständigkeit erwirtschaften können.
- Sie erhalten vom zuständigen Jobcenter eine schriftliche oder digitale Mitteilung, ob Ihr Antrag bewilligt wird.
- Nach positiver Rückmeldung können Sie die Anschaffungen tätigen.
- Anschließend müssen Sie Nachweise einreichen, die belegen, wofür Sie die Mittel ausgegeben
- haben, zum Beispiel Kaufverträge, Quittungen oder Kontoauszüge.
-
Beratungen und Schulungen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten:
- Ihr Jobcenter beauftragt die Beratungen und Schulungen bei externen Bildungsträgern. Näheres können Sie bei Ihrem Jobcenter erfragen.
Weiterführende Informationen
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) beantragen
Informationen für Bezieher von Bürgergeld zum Thema Existenzgründungen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Anlage zu den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Informationen zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Existenzgründungsportal auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Förderdatenbank: Förderprogramme finden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Informationen zu Leistungen der Arbeitsförderung auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Sozialgericht
Schlagwörter
Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit, Förderung, Beratung, Bürgergeld, Sachkosten, Unterstützung, Selbstständige, Sachgüter, Zuschuss, Fertigkeiten, Kenntnisse, Existenzgründung, Darlehen, Tragfähigkeit, Betriebsmittel, Schulung, Eingliederung, Selbständige, Jobcenter, Selbständigkeit
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Sie müssen den Antrag stellen bevor Sie die Anschaffungen tätigen. Fristen werden von dem jeweiligen Jobcenter festgelegt, zum Beispiel Fristen zur Abgabe von Unterlagen.
Ansprechpunkt
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.
Zuständige Stelle
Jobcenter
Voraussetzungen
Um die Leistungen bekommen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Sie beziehen Bürgergeld
-
Sie wollen sich selbständig machen oder sind bereits selbständig tätig, das bedeutet
- Sie arbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und
- Sie tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit, das sogenannte Unternehmerrisiko.
-
Die Selbständigkeit muss Ihr Hauptberuf sein, das bedeutet
- Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche selbständig und
- Sie können innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt ganz oder zu einem erheblichen Teil mit Ihren erzielten Einnahmen bestreiten.
-
Sie müssen persönlich geeignet sein, eine selbständige Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die Sie für die Selbständigkeit benötigen, zum Beispiel durch
- Nachweise Ihrer fachlichen und unternehmerischen Qualifikation,
- Berufserfahrung oder
- die Teilnahme an Maßnahmen, die Sie auf die Existenzgründung vorbereiten.
-
Ihre selbständige Tätigkeit muss wirtschaftlich tragfähig sein, das bedeutet
-
Ihr Geschäftsmodell muss so ausgearbeitet und durchdacht sein, dass Ihre Existenzgründung langfristig erfolgreich sein kann
- Die Tragfähigkeit Ihrer selbständigen Tätigkeit ist durch eine fachkundige Stellungnahme zu belegen. Fachkundige Stellen können Kammern, Fachverbände oder Gründerinitiativen sein. Ihr Jobcenter benennt Ihnen die für Sie zuständige fachkundige Stelle in Ihrer Region. Üblicherweise müssen Sie dort detaillierte Unterlagen vorlegen.
-
Ihr Geschäftsmodell muss so ausgearbeitet und durchdacht sein, dass Ihre Existenzgründung langfristig erfolgreich sein kann
- Die Sachgüter, die Sie anschaffen möchten, müssen angemessen und notwendig für Ihre Arbeit sein.
- Andere Finanzierungsquellen scheiden aus, zum Beispiel spezielle Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung oder Mikrokredite.
- Die Förderung muss dem EU-Beihilferecht, der De-minimis-Regelung, entsprechen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
erforderliche Unterlagen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie entsprechende Unterlagen vorlegen. Ihre Integrationsfachkraft informiert Sie darüber, welche der nachfolgenden Unterlagen für die beantragte Förderung notwendig sind:
- fachkundige Stellungnahme, die bestätigt, dass Ihre selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist
- De-minimis-Erklärung entsprechend des Beihilferechts der Europäischen Union (EU)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Businessplan in Textform
- Lebenslauf
- steuerliche Anmeldung, Gewerbeanmeldung oder Anmeldung bei der Handwerkskammer
- Teilnahmezertifikat an einem Existenzgründer-Seminar
- Angebote der betriebsnotwendigen Investitionen
- gegebenenfalls Vertragsunterlagen wie Gesellschaftsvertrag oder Mietvertrag
- mindestens 2 Absagen von Banken, bei denen Sie Kreditanfragen gestellt haben
- sonstige individuelle Unterlagen, die das Jobcenter anfordern kann
Verfahrensablauf
Sie müssen die Förderung beantragen, bevor Sie finanzielle Unterstützung für Anschaffungen bekommen oder die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können.
- Vereinbaren Sie dazu zunächst einen Termin mit Ihrem zuständigen Jobcenter.
- Ihre Integrationsfachkraft bespricht mit Ihnen, ob eine selbständige Tätigkeit für Sie eine realistische Strategie zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und der Beendigung der Hilfsbedürftigkeit sein kann und welche Art der Förderung für Sie in Frage kommt.
-
Darlehen und Zuschüsse für die Anschaffung von Sachgütern:
- Ihre Integrationsfachkraft händigt Ihnen das Antragsformular aus oder schaltet die Online-Antragsstrecke für Sie frei. Wichtig ist, dass Sie den Antrag – online oder schriftlich – für die Förderung stellen, bevor Sie die Sachgüter anschaffen.
- Das Jobcenter prüft Ihren Antrag und die beigefügten Unterlagen.
- Das Jobcenter beurteilt Ihre persönliche Eignung für die konkrete selbständige Tätigkeit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Unternehmens. Das beinhaltet die Prognose, ob Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt durch die Selbständigkeit erwirtschaften können.
- Sie erhalten vom zuständigen Jobcenter eine schriftliche oder digitale Mitteilung, ob Ihr Antrag bewilligt wird.
- Nach positiver Rückmeldung können Sie die Anschaffungen tätigen.
- Anschließend müssen Sie Nachweise einreichen, die belegen, wofür Sie die Mittel ausgegeben
- haben, zum Beispiel Kaufverträge, Quittungen oder Kontoauszüge.
-
Beratungen und Schulungen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten:
- Ihr Jobcenter beauftragt die Beratungen und Schulungen bei externen Bildungsträgern. Näheres können Sie bei Ihrem Jobcenter erfragen.
Weiterführende Informationen
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) beantragen
Informationen für Bezieher von Bürgergeld zum Thema Existenzgründungen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Anlage zu den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Informationen zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Existenzgründungsportal auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Förderdatenbank: Förderprogramme finden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Informationen zu Leistungen der Arbeitsförderung auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Sozialgericht