Ansprechpartner


Frau Duckstein

Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt. 


Adresse
Südstr. 10
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 08:00 - 11:30 Dienstag 08:00 - 11:30 | 14:00 - 17:00 Mittwoch 08:00 - 11:30 Donnerstag 08:00 - 11:30 Freitag 08:00 - 11:30

Fax
+49 5351 121-1610
Telefon
+49 5351 121-1386

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941 16-3299
Telefon
04941 16-0

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Adresse
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
04941 16-3697
Telefon
04941 16-0

Online-Terminvereinbarung
Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.

Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:

Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:

In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.


Fax
04441 898-1037
Telefon
04441 898-0

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr
Mo - Do  14:00-15:30 Uhr
und nach  Vereinbarung


Fax
04401 927-100
Telefon
04401 927-0

Adresse
Ringstraße 26
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Der Drive-In-Schalter der Zulassungsstelle hat im Zuge der Corona-Krise ab sofort montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet.


Fax
0491 926-91819
Hinweis
Führerscheinstelle
Fax
0491 926-91595
Hinweis
KFZ-Zulassungsstelle
Fax
0491 926-91820
Hinweis
Bußgeldstelle
Fax
0491 926-91818
Hinweis
Schwertransport
Telefon
0491 926-3111
Hinweis
Zentrale
Telefon
0491 926-1409
Hinweis
Zulassungsstelle
Telefon
0491 926-1467
Hinweis
Führerscheinstelle
Telefon
0491 926-1400
Hinweis
Bußgeldstelle

Ansprechpartner
Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200
Telefon
04431 85-0

Adresse
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Servicezeiten Montag - Donnerstag­ 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.

Grundlage der Gebührenberechnung:

  • Anzahl der Fahrzeuge
  • der Laufzeit der Genehmigung

Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden. 


Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.


Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.


Antragstellende müssen

  1. persönlich zuverlässig;
  2. finanziell leistungsfähig und
  3. fachlich geeignet sein.

Formeller Antrag:

Name sowie Wohn- und Betriebssitz, bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort; Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer; Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge;

Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 PBefG:

Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung; Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis


Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;

Antragsprüfung;

Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc

 Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.


§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BoKraft) 

Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmer  (PBZugV) 

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)


§ 49 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO)

Gelegenheitsverkehr mit Mietomnibussen, Busverkehr, Genehmigung zum Mietomnibusverkehr, BUS, Mietomnibus