Ansprechpartner


Herr Wagner
Frau Ina Stüber

Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die Einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.
Die Einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,

  • wenn Sie unternehmerisch im Bereich der EU-DLR in Deutschland tätig werden wollen oder
  • wenn Sie sich Ihre reglementierte berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.

Die Einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:

  • Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
  • zuständige Stellen,
  • Kosten und
  • Dauer des Verwaltungsverfahrens.

Die Einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.
Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

Hinweis:
Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden Einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.


Adresse
Friesenstraße 26
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.


Fax
0491 926-1888
Hinweis
Durchwahl
Telefon
0491 926-1263
Hinweis
Durchwahl

Adresse
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Servicezeiten Montag - Donnerstag­ 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-85600
Telefon
04431 85-560

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postfach
Postfach 1 01
30001 Hannover
Servicezeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Telefon
0511 120-5521

Adresse
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Servicezeiten

Montag-Donnerstag
08.00 - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr


Telefon
04488 56-1681

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)

Fax
04941 16-6699
Telefon
04941 16-6656

Adresse
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim

Telefon
05121 309-0

Ansprechpartner
Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Postfach
Postfach 1464
27781 Wildeshausen
Servicezeiten

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich

KFZ-Zulassungsstelle
Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr


Telefon
04431 85-560

Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Adresse
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 8981037
Telefon
04441 8982601

Adresse
Poggenburger Str. 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo. - Fr. 08:30 - 12.:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung


Fax
+49 4401 927100
Telefon
+49 4401 9270

Adresse
Am Markt 9
26409 Wittmund
Servicezeiten

Mo. bis Fr. von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Do. zusätzlich 14:15 bis 15:45 Uhr
Zulassungsstelle:
Mo. bis Mi. und Fr. 7:30 bis 12:00 Uhr
Do. 7:30 bis 16:30

Zentrum für Arbeit, Jugend und Soziales:

Mo. Bis Fr. von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Mo., Di. und Do. zusätzlich von 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr


Fax
+49 04462 861125
Telefon
+49 4462 8601

Adresse
Südertor 6
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00 Achtung: Unterschiedliche Öffnungszeiten der verschiedenen Geschäftsbereiche. Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Fax
+49 5351 121-1600
Telefon
+49 5351 121

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.

Mobilitätszentrale:

Montag 07:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 17:00 Uhr


Fax
04441 898-1037
Telefon
04441 898-0

Adresse
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach
Postfach 1160
26519 Hage
Servicezeiten

Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 17:00 Uhr


Fax
04931 1899-13
Telefon
04931 1899-0

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Servicezeiten

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


Telefon
04471 15132

Häufig gestellte Fragen

Die Gebühr ist variabel und wird in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der entsprechenden Verfahren und Formalitäten stehen (Art. 13 Abs. 2 EU-DLR). Die Höhe der Kosten hängt von dem konkreten Verfahren ab.


Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen

Hinweis:
Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
 


  • für die Bereitstellung von Informationen:
    • auf den Internetportalen: sofort
    • Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage, soweit die Unterlagen vollständig vorliegen
  • für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:
    • Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren und den dafür zuständigen Behörden ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.

Den Service der Einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:

  • Dienstleister,
  • Unternehmen,
  • Gründende und
  • Personen, die sich ihre reglementierte Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen

aus

  • der Bundesrepublik Deutschland,
  • einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
  • einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
    • Island,
    • Liechtenstein oder
    • Norwegen.

Formulare vorhanden: Ja, dies kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Verfahren variieren.

Schriftform erforderlich: Ja, dies kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Verfahren variieren.

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Auf den Portalen des Netzwerks einheitlicher Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Spanisch
FormularDokInfodienste


Einheitlicher Ansprechpartner Türkisch
FormularDokInfodienste


Einheitlicher Ansprechpartner Französisch
FormularDokInfodienste


Einheitlicher Ansprechpartner Niederländisch
FormularDokInfodienste


Einheitlicher Ansprechpartner Deutsch
FormularDokInfodienste


Einheitlicher Ansprechpartner Englisch
FormularDokInfodienste


Einheitlicher Ansprechpartner Russisch
FormularDokInfodienste

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.

Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie bei der elektronischen Antragstellung auf dem Dienstleistungsportal der zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner.


Wenn Sie den Service der Einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an die regional zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
  • Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
  • Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.

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