Dienstleistung
Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen
Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die Einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.
Die Einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,
- wenn Sie unternehmerisch im Bereich der EU-DLR in Deutschland tätig werden wollen oder
- wenn Sie sich Ihre reglementierte berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.
Die Einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:
- Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
- zuständige Stellen,
- Kosten und
- Dauer des Verwaltungsverfahrens.
Die Einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.
Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.
Hinweis:
Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden Einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.
Einrichtung
Amt für Digitalisierung und Wirtschaft
Friesenstraße 26
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1888
Durchwahl
0491 926-1263
Durchwahl
Einrichtung
Amt für Wirtschaftsförderung
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Einrichtung
Einheitlicher Ansprechpartner
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-85600
04431 85-560
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postfach 1 01
30001 Hannover
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
0511 120-5521
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Montag-Donnerstag
08.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
04488 56-1681
Einrichtung
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
04941 16-6699
04941 16-6656
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim
05121 309-0
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Postfach 1464
27781 Wildeshausen
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich
KFZ-Zulassungsstelle
Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
04431 85-560
Einrichtung
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 8981037
04441 8982601
Poggenburger Str. 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo. - Fr. 08:30 - 12.:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
+49 4401 927100
+49 4401 9270
Einrichtung
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Wittmund
Am Markt 9
26409 Wittmund
Mo. bis Fr. von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Do. zusätzlich 14:15 bis 15:45 Uhr
Zulassungsstelle:
Mo. bis Mi. und Fr. 7:30 bis 12:00 Uhr
Do. 7:30 bis 16:30
Zentrum für Arbeit, Jugend und Soziales:
Mo. Bis Fr. von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo., Di. und Do. zusätzlich von 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr
+49 04462 861125
+49 4462 8601
Einrichtung
Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
+49 5351 121-1600
+49 5351 121
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Mobilitätszentrale:
Montag 07:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 17:00 Uhr
04441 898-1037
04441 898-0
Einrichtung
Samtgemeinde Hage
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 17:00 Uhr
04931 1899-13
04931 1899-0
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
04471 15132
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist variabel und wird in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der entsprechenden Verfahren und Formalitäten stehen (Art. 13 Abs. 2 EU-DLR). Die Höhe der Kosten hängt von dem konkreten Verfahren ab.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen
Hinweis:
Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Bearbeitungsdauer
-
für die Bereitstellung von Informationen:
- auf den Internetportalen: sofort
- Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage, soweit die Unterlagen vollständig vorliegen
-
für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:
- Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren und den dafür zuständigen Behörden ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
Voraussetzungen
Den Service der Einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
- Dienstleister,
- Unternehmen,
- Gründende und
- Personen, die sich ihre reglementierte Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
aus
- der Bundesrepublik Deutschland,
- einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
-
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
- Island,
- Liechtenstein oder
- Norwegen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja, dies kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Verfahren variieren.
Schriftform erforderlich: Ja, dies kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Verfahren variieren.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Auf den Portalen des Netzwerks einheitlicher Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Spanisch
FormularDokInfodienste
Einheitlicher Ansprechpartner Türkisch
FormularDokInfodienste
Einheitlicher Ansprechpartner Französisch
FormularDokInfodienste
Einheitlicher Ansprechpartner Niederländisch
FormularDokInfodienste
Einheitlicher Ansprechpartner Deutsch
FormularDokInfodienste
Einheitlicher Ansprechpartner Englisch
FormularDokInfodienste
Einheitlicher Ansprechpartner Russisch
FormularDokInfodienste
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.
Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie bei der elektronischen Antragstellung auf dem Dienstleistungsportal der zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Service der Einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an die regional zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
- Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
- Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
Rechtsgrundlage(n)
Artikel 6 Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Artikel 57 und 57a Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU
Anhang III Nummer 1 Verordnung (EU) 2018/1724 über Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors
§§ 71a bis e Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Rechtsbehelf
keine
Schlagwörter
Gewerbeummeldung, Berufsanerkennung, ausländische Berufsqualifikationsanerkennung, Dienstleistungen, Point of Single Contact, Gewerbe ummelden, Gewerbeanzeige, start a business, Gewerbe abmelden, Unternehmen, Verwaltungsverfahren, Unternehmen gründen, EA, open a business, Berufsqualifikationsanerkennung, PSC, Unternehmen anmelden, Einzelhandel, grenzüberschreitende Tätigkeiten, Single Point of Contact, Gewerbeabmeldung, Gewerbemeldung, One-stop-shop, Handwerk, business, Vorhabenklärung, Gewerbe anzeigen, Hilfs- und Problemlösungsdienst, EAP, Youreurope, EUGO, einheitliche Ansprechpartner, SPOC, einheitliche Stelle, Handwerksrolle
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist variabel und wird in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der entsprechenden Verfahren und Formalitäten stehen (Art. 13 Abs. 2 EU-DLR). Die Höhe der Kosten hängt von dem konkreten Verfahren ab.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen
Hinweis:
Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Bearbeitungsdauer
-
für die Bereitstellung von Informationen:
- auf den Internetportalen: sofort
- Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage, soweit die Unterlagen vollständig vorliegen
-
für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:
- Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren und den dafür zuständigen Behörden ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
Voraussetzungen
Den Service der Einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
- Dienstleister,
- Unternehmen,
- Gründende und
- Personen, die sich ihre reglementierte Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
aus
- der Bundesrepublik Deutschland,
- einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
-
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
- Island,
- Liechtenstein oder
- Norwegen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja, dies kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Verfahren variieren.
Schriftform erforderlich: Ja, dies kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Verfahren variieren.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Auf den Portalen des Netzwerks einheitlicher Ansprechpartner Einheitlicher Ansprechpartner Spanisch
FormularDokInfodienste
Einheitlicher Ansprechpartner Türkisch
FormularDokInfodienste
Einheitlicher Ansprechpartner Französisch
FormularDokInfodienste
Einheitlicher Ansprechpartner Niederländisch
FormularDokInfodienste
Einheitlicher Ansprechpartner Deutsch
FormularDokInfodienste
Einheitlicher Ansprechpartner Englisch
FormularDokInfodienste
Einheitlicher Ansprechpartner Russisch
FormularDokInfodienste
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.
Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie bei der elektronischen Antragstellung auf dem Dienstleistungsportal der zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Service der Einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an die regional zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
- Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
- Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
Rechtsgrundlage(n)
Artikel 6 Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Artikel 57 und 57a Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU
Anhang III Nummer 1 Verordnung (EU) 2018/1724 über Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors
§§ 71a bis e Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Rechtsbehelf
keine