Dienstleistung
Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder beantragen
Ansprechpartner
Frau Evers
Sonstiges: Buchstabe J-Z
Frau Wolter
Sonstiges: Buchstabe A-I
Frau Dammann
Sonstiges: Buchstabe J-Z
Frau Dimmler
Sonstiges: Buchstabe A-I
Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen
Einrichtung
32.111 - Allgemeines Ausländerrecht
Südertor 6
38350 Helmstedt
+49 5351 121-1600
+49 5351 121-0
Einrichtung
Ausländerbehörde
Schlossstraße 11
26409 Wittmund
04462 86-1080
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jugend und Soziales
Fräuleinshof 3
26506 Norden
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5098
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3299
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Bavinkstaße 23
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1602
direkt
0491 926-1423
Ordnungsamt (allgemein)
0491 926-1640
Ausländerbehörde
Einrichtung
Ordnungsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Ordnungsamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
Für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr.
Gebühr:
EUR 55,00
Gebühr:
EUR 56,50
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Minderjährige sind:
- schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
- gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
- keine Straftaten
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage:
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
Schlagwörter
Jugendliche, Kinder, Familiennachzug
Welche Gebühren fallen an?
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
Gebühr: EUR 55,00
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Minderjährige sind:
- schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
- gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
- keine Straftaten
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage:
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.