Dienstleistung
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe .
Einrichtung
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln, Stadt
+49 185 9995-0105
(6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)
+49 185 9995-0100
(6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)
Schillstraße 1
38102 Braunschweig
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.
0531 7019-199
0531 7019-0
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Allgemein:
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten:
Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr
sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr.
Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle:
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
0511 89701-166
0511 89701-0
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
- Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen)
- Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.
04131 15-3295
04131 15-0
Moslestraße 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich
0441 2229-3270
0441 2229-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag auf Befreiung innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde, einreichen.
Sie erhalten die Befreiung ab dem Ersten des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist.
Bearbeitungsdauer
Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Voraussetzungen
-
Empfang von Sozialleistungen, wie beispielsweise
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
- taubblind
-
Empfang von
Blindenhilfe
- Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro überschreiten. Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
erforderliche Unterlagen
-
bei Empfang von Sozialleistungen
- Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
-
bei Taubblindheit:
- aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
-
Schwerbehindertenausweis
mit dem Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ oder
- Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
-
bei Empfang von
Blindenhilfe
- aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
-
bei Härtefällen
- den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
- bedarfsweise weitere Nachweise
Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort „Original”. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird. Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.
§ 72 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SBG XII)
§ 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Verfahrensablauf
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
Sie erhalten es
- bei Städten,
- bei Gemeinden,
- bei den zuständigen Behörden und
- im Internet.
Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.
Antragsformular online
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung
Merkblatt Befreiung und Ermäßigung
Rechtsgrundlage(n)
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RFBeitrStV)
§ 72 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SBG XII)
§ 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Schlagwörter
öffentlich-rechtlicher Rundfunk, GEZ, Radio, Rundfunkfinanzierung, Sozialtarif, ZDF, Beitragspflicht, Gebührenbefreiung Rundfunk, Deutschlandradio, WDR, GEZ-Befreiung, SWR, Rundfunkbeitragspflicht, NDR, blind, Beitragsservice, Gebührenermäßigung, Befreiung Rundfunkgebühr, Befreiung, Fernsehgebühr, Rundfunkgebühr, BR, Sozialleistungen, RF, HR, Hörfunk, Haushaltsabgabe, Behinderung, Rundfunkbeitrag, Fernsehen, Dritte Programme, ARD, Ermäßigung, MDR, Rundfunkgebührenbefreiung, Taubblind
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag auf Befreiung innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde, einreichen.
Sie erhalten die Befreiung ab dem Ersten des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist.
Bearbeitungsdauer
Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Voraussetzungen
-
Empfang von Sozialleistungen, wie beispielsweise
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
- taubblind
- Empfang von Blindenhilfe
- Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro überschreiten. Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
erforderliche Unterlagen
-
bei Empfang von Sozialleistungen
- Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
-
bei Taubblindheit:
- aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ oder
- Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
-
bei Empfang von
Blindenhilfe
- aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
-
bei Härtefällen
- den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
- bedarfsweise weitere Nachweise
Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort „Original”. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird. Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.
§ 72 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SBG XII)
§ 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Verfahrensablauf
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
Sie erhalten es
- bei Städten,
- bei Gemeinden,
- bei den zuständigen Behörden und
- im Internet.
Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.
Antragsformular online
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung
Merkblatt Befreiung und Ermäßigung
Rechtsgrundlage(n)
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RFBeitrStV)
§ 72 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SBG XII)
§ 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)