Dienstleistung
Schließung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind. Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
Einrichtung
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg
04131 712-201
0531 1201-333
0531 1201-0
04131 712-0
Einrichtung
Handwerkskammer für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich (Ostfriesland)
04941 1797-40
04941 1797-0
Einrichtung
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim
05121 33836
05121 162-0
Einrichtung
Handwerkskammer Oldenburg
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 232-218
0441 232-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Ansprechpunkt
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Ihre örtlich zuständige Handwerkskammer finden Sie hier
Zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Voraussetzungen
Sie möchten eine Betriebsstätte schließen.
erforderliche Unterlagen
-
Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
-
Weitere Angaben:
- Adresse der betroffenen Betriebsstätte
- Grund der Schließung
- Kontaktdaten
Verfahrensablauf
- Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte.
- Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
Schlagwörter
Betriebsstätte, Handwerkskammer, Handwerksrolle, Handwerksrolle Eintragung, Verzeichnis zulassungsfreies Handwerk, Änderungen, HwK, Handwerksrolleneintragung, Handwerkerverzeichnis, Datenänderung, Verzeichnis handwerksähnliches Gewerbe, Handwerksähnliches Gewerbe, Handwerksregister, Adresse, Zulassungsfreies Handwerk, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerk
Bearbeitungsdauer
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Ansprechpunkt
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Ihre örtlich zuständige Handwerkskammer finden Sie hier
Zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Voraussetzungen
Sie möchten eine Betriebsstätte schließen.
erforderliche Unterlagen
-
Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
-
Weitere Angaben:
- Adresse der betroffenen Betriebsstätte
- Grund der Schließung
- Kontaktdaten
Verfahrensablauf
- Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte.
- Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.