Dienstleistung
Schwerbehindertenangelegenheiten
Die zuständige Stelle erfüllt im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten folgende Aufgaben:
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen)
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweise n
- Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
Schillstraße 1
38102 Braunschweig
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.
0531 7019-199
0531 7019-0
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Allgemein:
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten:
Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr
sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr.
Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle:
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
0511 89701-166
0511 89701-0
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
- Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen)
- Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.
04131 15-3295
04131 15-0
Moslestraße 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich
0441 2229-3270
0441 2229-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.