Dienstleistung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die
- mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die
- die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten,
benötigen Gewerbetreibende eine Erlaubnis durch die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl der aufstellenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.
§ 13a Gewerbeordnung (GewO)
Einrichtung
3.3 Ordnung
Parkstraße 53
27798 Hude (Oldenburg)
Einrichtung
Amt für Bürgerservice und Zentrale Verwaltung
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
05493 9871-99
05493 9871-0
Einrichtung
Amt für Ordnung und Soziales
Markt 1
26197 Großenkneten
04435 600-200
04435 600-0
Einrichtung
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 8981037
04441 8982601
Einrichtung
Einheitsgemeinde Holdorf
Große Straße 19
49451 Holdorf
05494 985-99
05494 985-0
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Einrichtung
Gemeinde Apen - Ordnungswesen
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Ordnungsamt
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-13
Einrichtung
Gemeinde Barßel - Kasse
Theodor-Klinker-Platz 1
26676 Barßel
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04499 81-59
04499 81-24
Einrichtung
Gemeinde Bunde - Gewerbeangelegenheiten
Kirchring 2
26831 Bunde
Postfach 1251
26828 Bunde
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
04953 809-12
04953 809-0
Einrichtung
Gemeinde Bunde - Ordnungsamt
Kirchring 2
26831 Bunde
Postfach 1251
26828 Bunde
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
04953 809-12
04953 809-0
Butjadinger Straße 59
26969 Butjadingen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
und nach telefonischer Vereinbarung
04733 89-78
04733 89-32
Einrichtung
Gemeinde Bösel
Am Kirchplatz 15
26219 Bösel
Postfach 1154
26216 Bösel
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Sozialamt und Wohngeldstelle,
Am Kirchplatz 24
Montag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08.30 Uhr - 12.30 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04494 89-10
04494 89-0
Einrichtung
Gemeinde Cappeln (Oldenburg) - Ordnungsamt
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04478 9484-26
04478 9484-15
Einrichtung
Gemeinde Edewecht - Ordnung und Asyl
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04405 939039
04405 916-0
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Mühlenstraße 2
27777 Ganderkesee
Öffnungszeiten der übrigen Bereiche:
Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
04222 44-120
04222 44-0
Einrichtung
Gemeinde Jemgum - Gewerbeamt
Hofstraße 2
26844 Jemgum
Montag-Donnerstag
08:00–12:30
Sie benötigen einen Termin?
Kein Problem: Rufen Sie uns für einen individuellen Termin einfach an.
Freitag
08:00–12:30
04958 9181-40
04958 9181-13
Einrichtung
Gemeinde Lastrup - Ordnungsamt
Am Marktplatz 1
49688 Lastrup
04472 8900-34
04472 8900-84
Kirchstraße 1
49699 Lindern (Oldenburg)
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr,
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
05957 9610-30
05957 9610-28
Einrichtung
Gemeinde Molbergen - Gewerbeamt
Cloppenburger Straße 22
49696 Molbergen
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04475 9494-90
04475 9494-16
Einrichtung
Gemeinde Molbergen - Ordnungs- u. Sozialwesen
Cloppenburger Straße 22
49696 Molbergen
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04475 9494-90
04475 9494-17
Einrichtung
Gemeinde Nordstemmen - Ordnungswesen
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung wird u.a. zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen
Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren.
Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
05069 800-91
05069 800-47
Einrichtung
Gemeinde Ostrhauderfehn - Ordnungsamt
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Hauptstraße 507
26683 Saterland
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen. Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen.
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04498 940-200
04498 940-0
Einrichtung
Gemeinde Uplengen - Bürgerbüro
Alter Postweg 113
26670 Uplengen
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04956 9117-33
04956 9117-0
Einrichtung
Gemeinde Visbek - Ordnungs- und Gewerbeamt
Postfach 1160
49429 Visbek
Rathausplatz 1
49429 Visbek
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Aufgrund der Corona-Pandemie melden Sie sich bitte vorab telefonisch an um einen Termin zu vereinbaren.
04445 8900-77
04445 8900-18
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Gemeinde Wiefelstede - Ordnungsamt
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04402 965-199
04402 965-131
Einrichtung
Gewerbeamt
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 20666
04971 206-42
Brigitte Emken - Ordnung, Gewerbe und Kultur
04971 206-44
Marlit Felderbauer - Ordnung und Gewerbe
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Einrichtung
Lohne (Oldenburg) - Ordnungsamt
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0
Einrichtung
Ordnungsamt
Am Markt 2
26655 Westerstede
04488 55-220
Einrichtung
Sachgebiet Ordnung und Sicherheit (32)
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
04432 950
Einrichtung
Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
Sevelter Str. 8
49661 Cloppenburg
04471 185-101
04471 185-0
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Ordnungsamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-52
04244 82-25
Helmstedter Straße 17
38381 Jerxheim
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Rathausstraße 14
26835 Hesel
Postfach 1254
26833 Hesel
04950 39-39
04950 39-0
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04975 9193-55
04975 9193-24
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach 1551
49364 Vechta
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweis:
Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung
Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.
04441 886-199
04441 886-0
Einrichtung
Stadt Wittmund
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-292
04462 983
Einrichtung
Steueramt
Westvictorburer Straße 2
26624 Südbrookmerland
Geöffnet ist Ihr Rathaus:
Montags bis Freitags 08.30 - 12.30 Uhr
außerdem Donnerstags 14.00 - 17.30 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen individuellen Termin mit den Mitarbeitern telefonisch vereinbaren.
Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter:
Montags bis Mittwochs 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstags 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 17.30 Uhr
Freitags 08.30 - 12.30 Uhr
04942 209-444
04942 209-0
Einrichtung
Öffentliche Ordnung und Wahlen
27793 Wildeshausen
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr.
40.1.9.1
- je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 1520,00 EUR an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Voraussetzungen
- erforderliche, persönliche Zuverlässigkeit der antragstellenden Person
- Zulassung der Bauart von Spielgeräten
- Der Aufstellungsort entspricht den Durchführungsvorschriften der Gewerbeordnung (GewO).
- notwendige Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz
- Vorliegen eines Sozialkonzeptes
Gewerbeordnung (GewO)
erforderliche Unterlagen
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und Bescheinigung des Insolvenzgerichtes
-
Bescheinigung der
Industrie- und Handelskammer
(IHK) über die Unterrichtung zu den notwendigen Kenntnissen zum Spieler- und Jugendschutz
- Nachweis über ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
Bei vorheriger, schriftlicher Anzeige einer nur vorübergehenden Tätigkeit nach § 13a Gewerbeordnung (GewO) im Geltungsbereich der GewO durch Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wenn diese in einem dieser Staaten zur Ausübung der Tätigkeit rechtmäßig niedergelassen sind, ist eine Teilnahme an einer Unterrichtung nicht erforderlich, wenn folgende Unterlagen beigebracht werden:
-
Nachweis der Staatsangehörigkeit (z.B. durch
Personalausweis
oder
Reisepass
)
- Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Tätigkeit in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Nachweis, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
- Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen
- Dokumente aus dem Niederlassungsstaat, die die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit belegen,
- Nachweis der Berufsqualifikation, wenn Ihre Tätigkeit auch im Niederlassungsstaat an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist
- andernfalls ein Nachweis, dass in den vorhergehenden zehn Jahren im Niederlassungsstaat mindestens zwei Jahre die Tätigkeit ausgeübt wurde.
Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat können Unterlagen verwendet werden, die im Herkunftsstaat ausgestellt wurden, die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Gewerbetreibenden erfüllt werden.
§ 13a Gewerbeordnung (GewO)
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 1520,00 EUR an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
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Voraussetzungen
- erforderliche, persönliche Zuverlässigkeit der antragstellenden Person
- Zulassung der Bauart von Spielgeräten
- Der Aufstellungsort entspricht den Durchführungsvorschriften der Gewerbeordnung (GewO).
- notwendige Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz
- Vorliegen eines Sozialkonzeptes
Gewerbeordnung (GewO)
erforderliche Unterlagen
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und Bescheinigung des Insolvenzgerichtes
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Unterrichtung zu den notwendigen Kenntnissen zum Spieler- und Jugendschutz
- Nachweis über ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
Bei vorheriger, schriftlicher Anzeige einer nur vorübergehenden Tätigkeit nach § 13a Gewerbeordnung (GewO) im Geltungsbereich der GewO durch Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wenn diese in einem dieser Staaten zur Ausübung der Tätigkeit rechtmäßig niedergelassen sind, ist eine Teilnahme an einer Unterrichtung nicht erforderlich, wenn folgende Unterlagen beigebracht werden:
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (z.B. durch Personalausweis oder Reisepass )
- Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Tätigkeit in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Nachweis, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
- Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen
- Dokumente aus dem Niederlassungsstaat, die die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit belegen,
- Nachweis der Berufsqualifikation, wenn Ihre Tätigkeit auch im Niederlassungsstaat an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist
- andernfalls ein Nachweis, dass in den vorhergehenden zehn Jahren im Niederlassungsstaat mindestens zwei Jahre die Tätigkeit ausgeübt wurde.
Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat können Unterlagen verwendet werden, die im Herkunftsstaat ausgestellt wurden, die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Gewerbetreibenden erfüllt werden.
§ 13a Gewerbeordnung (GewO)