Dienstleistung
Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
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Frau Bartsch
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Frau Hoffmann
Sonstiges: Ansprechpartnerin für Königslutter, Schöningen, Heeseberg, Lehre und Velpke
Frau Rudolf
Sonstiges: Ansprechpartnerin für Königslutter, Schöningen, Heeseberg, Lehre und Velpke
Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt.
Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn
- deutsche Behörden oder Gerichte nach eigener Prüfung bereits vorliegender Nachweise (zum Beispiel deutscher Identitätspapiere oder Geburtsurkunden) von Ihnen verlangen, dass Sie fortbestehende Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeitsbehörde klären lassen, oder
- Sie ausnahmsweise trotz Vorlage eines gültigen deutschen Identitätsnachweises (zum Beispiel Pass oder Personalausweis) bei deutschen oder ausländischen Behörden oder Gerichten den Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit mit einer besonderen Urkunde führen müssen.
Stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Ihren Antrag hin fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie darüber eine besondere Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis).
Einrichtung
32.12 - Staatsangehörigkeitsrecht / Einbürgerung
Südertor 6
38350 Helmstedt
+49 5351 121-1608
+49 5351 121-1115
+49 5351 121-1772
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
04462 86-1604
04462 86-1235
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3299
04941 16-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
BITTE BEACHTEN:
Die Einbürgerungsbehörde
ist derzeit nur vormittags
geöffnet!
04401 927-100
04401 927-0
Bavinkstaße 23
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1602
direkt
0491 926-1423
Ordnungsamt (allgemein)
0491 926-1640
Ausländerbehörde
Einrichtung
Ordnungsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Ordnungsamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Feststellungsentscheidung beträgt 51 EUR
Bemerkung:
Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gegebenenfalls Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.
Für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Für besondere Versandoptionen (z. B. als Einschreiben oder mit Nachnahme) werden zusätzlich kostendeckende Auslagen erhoben.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr und etwaige Auslagen vorausbezahlt wurden oder eine Übersendung per Nachnahme gewünscht wird
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.
Ansprechpunkt
Für die Bearbeitung des Antrags ist die am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der antragstellenden Person zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde zuständig. In Niedersachsen sind dies die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder vermuten dies zumindest (zum Beispiel weil Sie deutsche Vorfahren haben).
- Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Feststellung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist (beispielsweise deshalb, weil eine deutsche öffentliche Stelle Zweifel an Ihrer deutschen Staatangehörigkeit hat und die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises ausdrücklich verlangt).
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte)
-
Nachweise, dass die deutsche Staatsangehörigkeit jedenfalls früher einmal besessen wurde und gegebenenfalls auch gegenwärtig noch besessen wird:
- deutsche Personaldokumente (zum Beispiel Reisepass, Kinderausweis, Personalausweis),
- Einbürgerungsurkunden,
- Bescheinigungen oder Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option,
- Spätaussiedlerbescheinigungen,
- Vertriebenenausweise,
- Registrierscheine,
- Flüchtlingsausweise,
- Staatsangehörigkeitsausweise,
- Heimatscheine,
- Urkunden oder Ausweise über Rechtsstellung als Deutsche oder Deutscher oder
- Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte (zum Beispiel Nachweise über - früheres - Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht).
Verfahrensablauf
- Die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
- Bei Bedarf kann eine persönliche Beratung in der Staatsangehörigkeitsbehörde erforderlich sein.
- Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
- Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun.
- Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend sofort zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
- Staatsangehörigkeitsausweise werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bei deutschen oder ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist (zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption). Ist das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zweifelhaft, wird Feststellungsanträgen grundsätzlich nicht entsprochen.
- Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.
- In aller Regel benötigen Sie keinen Staatsangehörigkeitsausweis, um nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es genügt dazu grundsätzlich, dass sie einen gültigen deutschen Pass oder einen gültigen deutschen Personalausweis vorlegen. Einen Staatsangehörigkeitsausweis sollten Sie deshalb nur beantragen, wenn Sie dazu von einer amtlichen Stelle in Textform aufgefordert wurden.
Schlagwörter
Staatsangehörigkeitsbehörde, Staatsangehörigkeitsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Staatsangehörigkeitsrecht, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, Deutsche Vorfahren, Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Feststellungsentscheidung beträgt 51 EUR
Bemerkung:
Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gegebenenfalls Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.
Für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Für besondere Versandoptionen (z. B. als Einschreiben oder mit Nachnahme) werden zusätzlich kostendeckende Auslagen erhoben.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr und etwaige Auslagen vorausbezahlt wurden oder eine Übersendung per Nachnahme gewünscht wird
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.
Ansprechpunkt
Für die Bearbeitung des Antrags ist die am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der antragstellenden Person zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde zuständig. In Niedersachsen sind dies die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder vermuten dies zumindest (zum Beispiel weil Sie deutsche Vorfahren haben).
- Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Feststellung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist (beispielsweise deshalb, weil eine deutsche öffentliche Stelle Zweifel an Ihrer deutschen Staatangehörigkeit hat und die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises ausdrücklich verlangt).
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte)
-
Nachweise, dass die deutsche Staatsangehörigkeit jedenfalls früher einmal besessen wurde und gegebenenfalls auch gegenwärtig noch besessen wird:
- deutsche Personaldokumente (zum Beispiel Reisepass, Kinderausweis, Personalausweis),
- Einbürgerungsurkunden,
- Bescheinigungen oder Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option,
- Spätaussiedlerbescheinigungen,
- Vertriebenenausweise,
- Registrierscheine,
- Flüchtlingsausweise,
- Staatsangehörigkeitsausweise,
- Heimatscheine,
- Urkunden oder Ausweise über Rechtsstellung als Deutsche oder Deutscher oder
- Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte (zum Beispiel Nachweise über - früheres - Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht).
Verfahrensablauf
- Die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
- Bei Bedarf kann eine persönliche Beratung in der Staatsangehörigkeitsbehörde erforderlich sein.
- Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
- Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun.
- Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend sofort zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
- Staatsangehörigkeitsausweise werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bei deutschen oder ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist (zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption). Ist das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zweifelhaft, wird Feststellungsanträgen grundsätzlich nicht entsprochen.
- Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.
- In aller Regel benötigen Sie keinen Staatsangehörigkeitsausweis, um nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es genügt dazu grundsätzlich, dass sie einen gültigen deutschen Pass oder einen gültigen deutschen Personalausweis vorlegen. Einen Staatsangehörigkeitsausweis sollten Sie deshalb nur beantragen, wenn Sie dazu von einer amtlichen Stelle in Textform aufgefordert wurden.