Dienstleistung
Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die zum Betriebsbereich gehört oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung, wenn der angemessene Sicherheitsabstand unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung Ihrer vorangegangenen Anzeige einer störfallrelevanten Errichtung oder Änderung fest, dass durch Ihr Vorhaben die immissionsrechtlichen Voraussetzungen oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird? Dann benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung.
Adresse
Stilleweg 2
30655 Hannover
Stilleweg 2
30655 Hannover
Fax
+49 511 643-2304
+49 511 643-2304
Telefon
+49 511 643-0
+49 511 643-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Adresse
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
Fax
+49 531 35476-333
+49 531 35476-333
Telefon
+49 531 35476-0
+49 531 35476-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
Adresse
Im Werder 9
29221 Celle
Im Werder 9
29221 Celle
Fax
05141 755-88
05141 755-88
Telefon
05141 755-0
05141 755-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden
Adresse
Brückstraße 38
26725 Emden
Brückstraße 38
26725 Emden
Fax
04921 9217-59
04921 9217-59
Fax
04921 9217-58
04921 9217-58
Telefon
04921 9217-0
04921 9217-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Adresse
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
Fax
0551 5070-250
0551 5070-250
Telefon
0551 5070-01
0551 5070-01
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Adresse
Freundallee 9a
30173 Hannover
Freundallee 9a
30173 Hannover
Fax
0511 9096-199
0511 9096-199
Telefon
0511 9096-0
0511 9096-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Adresse
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
Fax
05121 163-999
05121 163-999
Telefon
05121 163-0
05121 163-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Fax
0441 80077-299
0441 80077-299
Telefon
0441 80077-0
0441 80077-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
Adresse
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück
Fax
0541 503-501
0541 503-501
Telefon
0541 503-500
0541 503-500
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 500,00 - 356.600,00
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Behörde muss innerhalb von sechs Monaten über eine Änderung und innerhalb von sieben Monaten über die Errichtung und den Betrieb entscheiden.
Bearbeitungsdauer: 6 bis 7 Monate
Welche Fristen muss ich beachten?
Bevor die Anlage errichtet, betrieben oder geändert wird.
Voraussetzungen
- Von der Anlage dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, die nach technischem Stand vermeidbar sind.
- Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage müssen nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
- Die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.
- Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes dürfen dem Vorhaben nicht entgegenstehen.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen der Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 500,00 - 356.600,00
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Behörde muss innerhalb von sechs Monaten über eine Änderung und innerhalb von sieben Monaten über die Errichtung und den Betrieb entscheiden.
Bearbeitungsdauer: 6 bis 7 Monate
Bearbeitungsdauer: 6 bis 7 Monate
Welche Fristen muss ich beachten?
Bevor die Anlage errichtet, betrieben oder geändert wird.
Voraussetzungen
- Von der Anlage dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, die nach technischem Stand vermeidbar sind.
- Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage müssen nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
- Die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.
- Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes dürfen dem Vorhaben nicht entgegenstehen.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen der Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage