Ansprechpartner


Frau Dr. Wurr
Frau Traut

Wenn Sie Veranstaltungen, auf denen Tiere verkauft, getauscht oder gehandelt werden, durchführen wollen, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde beantragen. Zu dieser Art von Veranstaltungen mit Tieren zählen beispielsweise Tierbörsen, Tierausstellungen oder Tiermärkte.

Die Erteilung der Erlaubnis wird innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags durch die zuständige Behörde entschieden. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.

Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.


Adresse
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

Ansprechpartner
Adresse
Friesenstraße 30
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.


Fax
0491 926-1374
Telefon
0491 926-1451

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941 16-3999
Telefon
04941 16-0

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Adresse
An der Christoph-Bernhard-Bastei 8
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1036
Telefon
04441 898-0

Adresse
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Di. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Mi. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Do. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 17 Uhr Fr. 8 - 12.30 Uhr

Fax
04462 983-292
Telefon
04462 983

Adresse
Lange Straße 15
26655 Westerstede
Servicezeiten Montag - Donnerstag­ 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200
Telefon
04431 85-0

Adresse
Olympiastraße 1
26419 Schortens
Servicezeiten

Mo. bis Fr.: von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Mo. bis Do.: von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr


Telefon
04421 7788-0

Häufig gestellte Fragen

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Erlaubnis aufnehmen dürfen und die Bearbeitungszeit bis zu 4 Monate dauern kann (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate).


  • In der Regel 4 Monate
  • In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungsdauer verlängert werden

Ihr Ansprechpartner sind die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen, der Region Hannover sowie der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser.

Die Liste der Veterinärämter finden Sie hier .


hr Ansprechpartner sind die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen, der Region Hannover sowie der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser.


  • Sie müssen die tierschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere des § 2 Tierschutzgesetz , sicherstellen.
  • Antrag enthält alle erforderlichen Angaben
  • Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor
  • Wenn Sie die für die Tätigkeit verantwortliche Person sind, müssen Sie
    • auf Grund Ihrer Ausbildung oder Ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen
    • die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.

Ihre Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen, müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.


  • Formloser Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  • Ggf. stellt Ihre zuständige Veterinärbehörde weitere Unterlagen zur Antragstellung zur Verfügung. Bitte nehmen Sie daher Kontakt mit Ihrer zuständigen Veterinärbehörde auf
  • Ab spätestens 2023 kann die Erlaubnis auch online beantragt werden

  • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde nach Antragsvordrucken auf Erteilung einer Erlaubnis und welche Unterlagen darüber hinaus eingereicht werden müssen
  • Formloser Antrag auf Erlaubnis mit folgendem Inhalt:
    • Art, voraussichtliche Anzahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere bzw. Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit und Tierhaltung
    • Angaben zur verantwortlichen Person für die Tätigkeit
  • Sachkundenachweise der verantwortlichen Personen, die Umgang mit den Tieren haben
  • Führungszeugnis
  • Skizze(n) der Haltungseinrichtung(en)

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde eingereicht haben, werden die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt ggf. eine Vor-Ort-Kontrolle durch den amtstierärztlichen Dienst bei Ihnen vor Ort und ggf. ein Sachkundegespräch. Im Anschluss erhalten Sie die Erlaubnis.


Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden .


§ 68 Abs. 1 VwGO, § 8a Nds. AG Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

tierseuchenschutzrechtliche Anzeige, Tiersportveranstaltung, tierschutzrechtliche Anzeige, Tierbörse, Tierseuchen, Tierschutz, tierschutzrechtliche Genehmigung, Tiergesundheit, Tierseuchenschutz, Tiermarkt, Viehmarkt, Viehbörse, Tierschau