Dienstleistung
Unterstützung zur Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen beantragen
Als Arbeitgeber können Sie durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart eröffnen.
Ziel ist, dass Sie Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihren neuen Mitarbeiter auch nach dem Ende der Förderung möglichst dauerhaft in Ihrem Unternehmen beschäftigen.
Das Jobcenter kann Ihnen dafür einen Teil Ihrer Lohnkosten in den ersten 2 Jahren erstatten und finanziert außerdem ein Coaching.
Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre
Das Jobcenter kann Ihnen 2 Jahre lang Zuschüsse zu den Lohnkosten gewähren. Der Lohnkostenzuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt
- im 1. Arbeitsjahr 75 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und
- im 2. Arbeitsjahr 50 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.
Die Förderung deckt mit einem pauschalierten Sozialversicherungsbeitrag auch die Absicherung Ihrer Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters ab (außer: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung).
Für Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bekommen Sie keinen Zuschuss.
Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)
Darüber hinaus übernimmt das Jobcenter die Kosten für ein zweijähriges Coaching, dass Ihre vormals langzeitarbeitslosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel bei Problemen am neuen Arbeitsplatz, in der Familie oder bei Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags unterstützt. So können sich Ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach langer Arbeitslosigkeit leichter wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen.
Ihre geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen an diesem Coaching teilnehmen. Das Coaching kann grundsätzlich innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit, am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort stattfinden. In den ersten 6 Monaten der Förderung müssen Sie Ihre geförderte Mitarbeiterin oder Ihren geförderten Mitarbeiter für das Coaching von der Arbeit freistellen, beim Coaching während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Coachingbedarf wird individuell festgelegt. Ihre unternehmerischen Belange werden bei der Terminierung des Coachings berücksichtigt.
Das Coaching wird so ausgestaltet, dass es auch die spezifischen Anforderungen berücksichtigt, die Sie beziehungsweise Ihr Betrieb an das Personal stellen. Die fachliche Einarbeitung ist jedoch nicht Inhalt des Coachings.
Der Coach bindet Sie bei Bedarf ein und steht Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung, die die geförderte Mitarbeiterin beziehungsweise den geförderten Mitarbeiter betreffen.
Gegebenenfalls kann auch eine berufliche Weiterbildung gefördert werden.
Ob Sie die Förderung bekommen können, entscheidet allein Ihr zuständiges Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Einrichtung
Fachbereich Jobcenter
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
04462 86-8200
04462 86-8400
Einrichtung
Jobcenter
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Jobcenter
Magdeburger Tor 18
38350 Helmstedt
+49 5351 522-400
Einrichtung
Jobcenter Vechta
Rombergstr. 51
49377 Vechta
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für dringende Anliegen ab 1.9. sind wir ohne Termin für Sie da! Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche einen Termin!
04441 946-1569
04441 946-6600
04441 946-7000
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jobcenter
Mackeriege 1
26506 Norden
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Osterstraße 33-35
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr ; 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5899
04941 16-5800
Jobcenter Norden
04941 16-5600
Jobcenter Aurich
Pingel-Anton-Platz 5
49661 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 18053-149
04471 18053-500
Einrichtung
Zentrum für Arbeit
Bavinkstraße 23
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-2999
0491 926-2000
Zentrale
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.
Bearbeitungsdauer
Keine Angaben
Ansprechpunkt
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.
Zuständige Stelle
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.
Voraussetzungen
-
Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten, muss
- zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld erhalten
- seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sein und,
- trotz der Vermittlungsbemühungen des Jobcenters noch keine Beschäftigung aufgenommen haben.
- Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
- Sie müssen die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für mindestens 2 Jahre anstellen.
-
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn
- Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten oder
- Sie eine Person einstellen möchten, die in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.
erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Arbeitsvertrag
Verfahrensablauf
Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und der Arbeitsvertrag geschlossen wird.
- Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder den Antrag online.
- Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn beim Jobcenter ein.
- Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
- Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an das Jobcenter übersenden.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid.
- Das Jobcenter vermittelt Ihrer Mitarbeiterin beziehungsweise Ihrem Mitarbeiter das beschäftigungsbegleitende Coaching.
Weiterführende Informationen
Informationen zur Förderung von Langzeitarbeitslosen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Flyer "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Informationen zum Thema "Jobchancen verbessern, Arbeit finden" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit zur "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen"
Informationen zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Informationen zu Leistungen der Arbeitsförderung auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Schlagwörter
Arbeitgeberzuschuss, Coaching, Teilhabechancengesetz, Lohnkosten, Weiterbildung, Arbeitsmarkt, Eingliederung, Jobcenter, Bürgergeld, Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Arbeitsagentur, Langzeitarbeitslosigkeit, Teilhabe
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.
Bearbeitungsdauer
Keine Angaben
Ansprechpunkt
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.
Zuständige Stelle
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.
Voraussetzungen
-
Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten, muss
- zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld erhalten
- seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sein und,
- trotz der Vermittlungsbemühungen des Jobcenters noch keine Beschäftigung aufgenommen haben.
- Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
- Sie müssen die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für mindestens 2 Jahre anstellen.
-
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn
- Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten oder
- Sie eine Person einstellen möchten, die in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.
erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Arbeitsvertrag
Verfahrensablauf
Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und der Arbeitsvertrag geschlossen wird.
- Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder den Antrag online.
- Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn beim Jobcenter ein.
- Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
- Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an das Jobcenter übersenden.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid.
- Das Jobcenter vermittelt Ihrer Mitarbeiterin beziehungsweise Ihrem Mitarbeiter das beschäftigungsbegleitende Coaching.
Weiterführende Informationen
Informationen zur Förderung von Langzeitarbeitslosen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Flyer "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Informationen zum Thema "Jobchancen verbessern, Arbeit finden" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit zur "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen"
Informationen zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Informationen zu Leistungen der Arbeitsförderung auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Rechtsbehelf
- Widerspruch