Dienstleistung
Vermittlungsbudget bei der Agentur für Arbeit beantragen
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Sie dabei unterstützen, eine neue Arbeit oder betriebliche Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Dabei kann Sie die Agentur für Arbeit finanziell unterstützen, indem beispielsweise Kosten für Ihre
- Bewerbungen,
- Fahrten oder Reisen zu Vorstellungsgesprächen,
- erforderlichen Dokumenten (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder
- Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen).
übernommen werden.
Welche Kosten übernommen werden können, prüft und entscheidet Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft auf Ihre Anfrage / Antragstellung vor der Entstehung der zu erwartenden Kosten.
Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie
- arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, also bereits Ihre Kündigung erhalten haben, und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen wollen oder
- eine betriebliche Ausbildung suchen.
Sie können die Förderung auch bekommen, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz anstreben oder beginnen. Voraussetzung ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.
Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn
- die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gleichartige Leistungen erbringt,
- andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Zahlung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind oder
- Bewerbungen nicht durch Sie selbst versandt werden.
Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vorlegen.
Einrichtung
Jobcenter Vechta
Rombergstr. 51
49377 Vechta
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für dringende Anliegen ab 1.9. sind wir ohne Termin für Sie da! Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche einen Termin!
04441 946-1569
04441 946-6600
04441 946-7000
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jugend und Soziales
Fräuleinshof 3
26506 Norden
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5098
04941 16-0
Pingel-Anton-Platz 5
49661 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 18053-149
04471 18053-500
Einrichtung
Zentrum für Arbeit
Bavinkstraße 23
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-2999
0491 926-2000
Zentrale
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Ein Antrag auf eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget muss gestellt werden, bevor Kosten entstehen.
Voraussetzungen
- Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos und wollen eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
- Sie suchen eine betriebliche Ausbildung.
- Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
erforderliche Unterlagen
Je nachdem, welche Unterstützung Sie beantragt haben, müssen Sie entsprechende Belege vorlegen. Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft teilt Ihnen mit, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget stellen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget möglich ist und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Von Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen.
- Füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen wieder an die Agentur für Arbeit.
- Beachten Sie, dass Sie eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget beantragen müssen, bevor Ihnen Kosten entstehen.
- Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid, ob die Kosten übernommen werden. Im Antragsformular können Sie ankreuzen, wenn Sie auf einen Bescheid verzichten möchten, solange Ihrem Antrag voll entsprochen wird.
- Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Wenn Sie als Kundin beziehungsweise Kunde der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung Ihrer Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen stellen möchten, können Sie dies auch online tun:
- Vereinbaren Sie mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft eine finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget.
- Lassen Sie sich von Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft für die Online-Plattform "eService" der Bundesagentur für Arbeit freischalten.
- Vor dem Vorstellungsgespräch: Rufen Sie die Online-Plattform "eService" auf. Füllen Sie dort das Antragsformular für die Erstattung der Reisekosten aus – so informieren Sie Ihre Agentur für Arbeit im Übrigen auch über Ihr Vorstellungsgespräch.
- Nach dem Vorstellungsgespräch: Geben Sie die entstandenen Kosten in Ihrem Antrag an und laden Sie die entsprechenden personalisierten Nachweise (zum Beispiel Bahntickets, Arbeitgeberbestätigung) online hoch.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Schlagwörter
Ausbildung, Neue Arbeit, Reisekosten, Neue Ausbildung, Bewerbungskosten, Arbeitsförderung, Arbeit, Bewerbungsunterstützung, Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Kostenerstattung, Vermittlungsdienst, Ausbildungsförderung, Erwerbstätigkeit, Schule, Unterstützungsleistungen, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Anbahnung, Aufnahme
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Ein Antrag auf eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget muss gestellt werden, bevor Kosten entstehen.
Voraussetzungen
- Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos und wollen eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
- Sie suchen eine betriebliche Ausbildung.
- Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
erforderliche Unterlagen
Je nachdem, welche Unterstützung Sie beantragt haben, müssen Sie entsprechende Belege vorlegen. Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft teilt Ihnen mit, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget stellen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget möglich ist und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Von Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen.
- Füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen wieder an die Agentur für Arbeit.
- Beachten Sie, dass Sie eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget beantragen müssen, bevor Ihnen Kosten entstehen.
- Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid, ob die Kosten übernommen werden. Im Antragsformular können Sie ankreuzen, wenn Sie auf einen Bescheid verzichten möchten, solange Ihrem Antrag voll entsprochen wird.
- Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Wenn Sie als Kundin beziehungsweise Kunde der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung Ihrer Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen stellen möchten, können Sie dies auch online tun:
- Vereinbaren Sie mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft eine finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget.
- Lassen Sie sich von Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft für die Online-Plattform "eService" der Bundesagentur für Arbeit freischalten.
- Vor dem Vorstellungsgespräch: Rufen Sie die Online-Plattform "eService" auf. Füllen Sie dort das Antragsformular für die Erstattung der Reisekosten aus – so informieren Sie Ihre Agentur für Arbeit im Übrigen auch über Ihr Vorstellungsgespräch.
- Nach dem Vorstellungsgespräch: Geben Sie die entstandenen Kosten in Ihrem Antrag an und laden Sie die entsprechenden personalisierten Nachweise (zum Beispiel Bahntickets, Arbeitgeberbestätigung) online hoch.
Rechtsbehelf
Widerspruch