Dienstleistung
wählbare Personen zur Europawahl
Sie können sich zur Europawahl unter bestimmten Voraussetzungen selbst als Bewerberin oder Bewerber zur Wahl stellen. Sie müssen hierfür zunächst wählbar sein.
Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind Sie wählbar, wenn Sie am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben . Sie sind allerdings nicht wählbar, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung Ihr aktives Wahlrecht oder Ihre Wählbarkeit verlieren oder keine öffentlichen Ämter wahrnehmen dürfen.
Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, sind Sie wählbar, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Außerdem müssen Sie am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Sie verlieren Ihre Wählbarkeit wiederum, wenn Sie in Deutschland oder Ihrem Herkunftsland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurden oder Ihnen Ihre Wählbarkeit auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aberkannt wurde. Sie sind auch nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung kein öffentliches Amt ausüben dürfen.
Für die Bescheinigung der Wählbarkeit stellt die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf Antrag eine Wählbarkeitsbescheinigung aus.
Einrichtung
Bürgerbüro
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Hinweis:
oder nach Vereinbarung
04403 604-444
04403 604-333
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Bürgerbüro
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-11
Einrichtung
Gemeinde Ostrhauderfehn - Hauptamt
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Hauptamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-0
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Ansprechpunkt
Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) zuständig ist.
Voraussetzungen
Sie sind wählbar, wenn
Sie am Wahltag
-
die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines
der übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und
als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- das 18 Lebensjahr vollendet haben.
Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Formulare
Bei der Europawahl hat jede Bewerberin und jeder Bewerber dem Wahlvorschlag eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde über ihre/seine Wählbarkeit beizufügen:
- Bescheinigung der Wählbarkeit für Deutsche - Anlage 16 zu § 32 Absatz 4 Nummer 2 Europawahlordnung
- Bescheinigung der Wählbarkeit für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger - Anlage 16A zu § 32 Absatz 4 Nummer 2a Europawahlordnung) beizufügen.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssen zusätzlich eine Versicherung an Eides statt mit weiteren persönlichen Angaben vorlegen (Anlage 16B zu § 32 Absatz 4 Nummer 2b Europawahlordnung).
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen hierfür Ihren
Personalausweis
oder Ihr
ausländisches Ausweisdokument
.
Verfahrensablauf
Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.
Schlagwörter
Wahlbewerber, Wählbarkeit, Wahlbewerberin, Wählerin, Europawahl, wählbar, Wahlen, Wähler, Wahl
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Ansprechpunkt
Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) zuständig ist.
Voraussetzungen
Sie sind wählbar, wenn Sie am Wahltag
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- das 18 Lebensjahr vollendet haben.
Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Formulare
Bei der Europawahl hat jede Bewerberin und jeder Bewerber dem Wahlvorschlag eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde über ihre/seine Wählbarkeit beizufügen:
- Bescheinigung der Wählbarkeit für Deutsche - Anlage 16 zu § 32 Absatz 4 Nummer 2 Europawahlordnung
- Bescheinigung der Wählbarkeit für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger - Anlage 16A zu § 32 Absatz 4 Nummer 2a Europawahlordnung) beizufügen.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssen zusätzlich eine Versicherung an Eides statt mit weiteren persönlichen Angaben vorlegen (Anlage 16B zu § 32 Absatz 4 Nummer 2b Europawahlordnung).
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen hierfür Ihren Personalausweis oder Ihr ausländisches Ausweisdokument .
Verfahrensablauf
Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.