Dienstleistung
Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation (ohne schulische Hochschulreife) prüfen lassen
Wenn Sie studieren wollen und keine schulische Hochschulreife haben, können Sie aufgrund Ihrer beruflichen Qualifizierung und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zugang zu einem Studium an einer Hochschule des Landes erhalten. In Niedersachsen gibt es zwei verschiedene Zugangsmöglichkeiten: über eine absolvierte Meister- oder Technikerprüfung oder vergleichbare Aufstiegsqualifikation oder einer mindestens dreijährigen staatlich anerkannten Berufsausbildung in einem dem angestrebten Studiengang fachlich nahestehenden Bereich und mindestens dreijähriger Berufstätigkeit in Vollzeit in eben diesem Beruf. Sie können sich an Ihrer Wunschhochschule beraten lassen, welcher Weg für Sie passend ist. Dieser ist abhängig von Ihrem Studienwunsch, Ihrem Schulabschluss und Ihrer beruflichen Qualifikation.
Einrichtung
Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
+49 511 9296-8888
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
05121 8810
Einrichtung
Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Constantinplatz 4
26691 Emden
+49 4921 807-1395
+49 4921 807-7000
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
+49 541 969-7100
Einrichtung
Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
Weserstraße 52
26931 Wehrder
04404 9288-4141
Immatrikulations- und Prüfungsamt
04404 92880
04404 9288-4171
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Einrichtung
Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 7708-3100
Immatrikulations- und Prüfungsamt
0441 77080
0441 7708-3202
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Einrichtung
Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
04421 985-2730
Immatrikulations- und Prüfungsamt
04421 9850
04421 985-2215
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Einrichtung
Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1
30167 Hannover
0511 762-3456
0511 762-0
0511 762-2020
Studieninfoservice
Einrichtung
Leuphana Universität Lüneburg
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
04131 6771090
04131 6770
Einrichtung
Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
+49 511 532-6020
Studierendensekretariat
0511 532-0
+49 511 532-9056
Studierendensekretariat
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
05331 939-77770
Immatrikulationsbüro
Einrichtung
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 2
30559 Hannover
Postfach 71 11 80
30545 Hannover
0511 95360
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
+49 5323 72-3168
+49 5323 72-2218
+49 5323 72-3890
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen
+49 551 39-113
Einrichtung
Universität Hildesheim
Einrichtung
Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
0441 798-0
Einrichtung
Universität Osnabrück - Studierendensekretariat
Neuer Graben 27
49001 Osnabrück
+49 541 969-4850
+49 541 969-7777
Einrichtung
Universität Vechta - ServicePoint
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Prüfung der Voraussetzungen durch die Hochschulen fallen grundsätzlich keine Kosten an. (Ausnahmen sind je nach Hochschule möglich)
Welche Fristen muss ich beachten?
Anfragen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter und zur Prüfung Ihrer Voraussetzungen können jederzeit gestellt werden. Eine Bewerbung muss im Bewerbungszeitraum erfolgen.
Voraussetzungen
- Option 1: Sie haben erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Aufstiegsqualifikation absolviert, zum Beispiel als Techniker*in, staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder IHKFachwirt*in. Welche Aufstiegsqualifikation anerkannt wird, wird im Einzelfall von der jeweiligen Hochschule geprüft.
- Option 2: Sie haben erfolgreich eine mindestens dreijährige staatlich anerkannte Berufsausbildung absolviert und anschließend mindestens drei Jahre in Vollzeit in dem erlernten Beruf gearbeitet.
Formulare
Formulare finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen:
TU Braunschweig
Universität Vechta
Hochschule Hannover
HBK Braunschweig
Universität Hildesheim
Universität Göttingen
HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Medizinische Hochschule Hannover
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Hochschule Osnabrück
TU Clausthal
Universität Lüneburg
Hochschule Emden/Leer
erforderliche Unterlagen
Für die Prüfung der Voraussetzungen sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen (Unterschiede sind je nach Hochschule möglich):
- aktueller Bildungsgang
- Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (amtlich beglaubigte Kopie)
- Zeugnisse weiterer beruflicher Qualifikationen und/oder Weiterbildungsabschlüsse (amtlich beglaubigte Kopie)
- vollständiger Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufstätigkeit
- Nachweis der Weiterbildung inklusive zeitlichem Umfang
Verfahrensablauf
Ob eine berufliche Qualifikation vorliegt, müssen Sie mit der jeweiligen Wunschhochschule klären:
- Informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule über das Verfahren und die Möglichkeiten der Beratung
- Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt zum Zeitpunkt der Bewerbung.
- Die Möglichkeit und Art des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte wird an der Hochschule ermittelt.
- Informationen und Beratung erhalten Sie vorab von der Zentralen Studienberatung der Hochschule.
Rechtsbehelf
Ist der Hochschulzugang über die berufliche Qualifikation für den gewünschten Studiengang nicht möglich oder liegt keine Hochschulzugangsberechtigung vor, erfolgt (im Rahmen eines Bewerbungs- oder Zulassungsverfahrens) eine Ablehnung. Gegen diese kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Klage eingelegt werden.
Schlagwörter
Ausbildung, fachgebunden, Meisterin, allgemein, Fortbildungsabschluss, Bildungsmobilität, beruflich qualifiziert, beruflich, Studieren ohne Abitur, Hochschulzugangsberechtigung, Studieren, Realschulabschluss, Fachwirt, Aufstiegsqualifikation, Studium, Aufstiegsfortbildung, Technikerin, Techniker, Bildungsaufstieg, qualifiziert, Berufsausbildung, HZB, Meister, Fachwirtin
Welche Gebühren fallen an?
Für die Prüfung der Voraussetzungen durch die Hochschulen fallen grundsätzlich keine Kosten an. (Ausnahmen sind je nach Hochschule möglich)
Welche Fristen muss ich beachten?
Anfragen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter und zur Prüfung Ihrer Voraussetzungen können jederzeit gestellt werden. Eine Bewerbung muss im Bewerbungszeitraum erfolgen.
Voraussetzungen
- Option 1: Sie haben erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Aufstiegsqualifikation absolviert, zum Beispiel als Techniker*in, staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder IHKFachwirt*in. Welche Aufstiegsqualifikation anerkannt wird, wird im Einzelfall von der jeweiligen Hochschule geprüft.
- Option 2: Sie haben erfolgreich eine mindestens dreijährige staatlich anerkannte Berufsausbildung absolviert und anschließend mindestens drei Jahre in Vollzeit in dem erlernten Beruf gearbeitet.
Formulare
Formulare finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen:
TU Braunschweig
Universität Vechta
Hochschule Hannover
HBK Braunschweig
Universität Hildesheim
Universität Göttingen
HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Medizinische Hochschule Hannover
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Hochschule Osnabrück
TU Clausthal
Universität Lüneburg
Hochschule Emden/Leer
erforderliche Unterlagen
Für die Prüfung der Voraussetzungen sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen (Unterschiede sind je nach Hochschule möglich):
- aktueller Bildungsgang
- Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (amtlich beglaubigte Kopie)
- Zeugnisse weiterer beruflicher Qualifikationen und/oder Weiterbildungsabschlüsse (amtlich beglaubigte Kopie)
- vollständiger Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufstätigkeit
- Nachweis der Weiterbildung inklusive zeitlichem Umfang
Verfahrensablauf
Ob eine berufliche Qualifikation vorliegt, müssen Sie mit der jeweiligen Wunschhochschule klären:
- Informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule über das Verfahren und die Möglichkeiten der Beratung
- Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt zum Zeitpunkt der Bewerbung.
- Die Möglichkeit und Art des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte wird an der Hochschule ermittelt.
- Informationen und Beratung erhalten Sie vorab von der Zentralen Studienberatung der Hochschule.
Rechtsbehelf
Ist der Hochschulzugang über die berufliche Qualifikation für den gewünschten Studiengang nicht möglich oder liegt keine Hochschulzugangsberechtigung vor, erfolgt (im Rahmen eines Bewerbungs- oder Zulassungsverfahrens) eine Ablehnung. Gegen diese kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Klage eingelegt werden.