Dienstleistung
Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen beantragen
Das Land gewährt Zuwendungen für die Initiierung stadtregionaler Kooperationen und die Entwicklung von Projekten, die dazu dienen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume zu stärken. Das Ziel des Programms ist die Vernetzung dieser Orte untereinander, um Ideen zu entwickeln, wie Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen ihre Attraktivität und Lebendigkeit erhalten oder steigern können.
Einrichtung
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Adresse
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Telefon
0531 484-1002
0531 484-1002
Einrichtung
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Adresse
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Fax
05121 6970-202
05121 6970-202
Telefon
05121 6970-0
05121 6970-0
Einrichtung
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441 799-0
0441 799-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Vorlage einer Interessenbekundung bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Antragstellung fallen keine Gebühren an.
Gebühr:
kostenfrei
Ansprechpunkt
Zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung
Voraussetzungen
- Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die nach anderen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen nicht förderfähig sind
- Förderungen von investiven und nichtinvestiven Maßnahmen sowie die Förderung von Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung müssen gewisse Qualitätskriterien erfüllen (siehe Anlage der Rechtsgrundlage)
Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen müssen
- Städte, Gemeinden oder Samtgemeinden mit mindestens 10000 Einwohnerinnen und Einwohnern sein, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist
erforderliche Unterlagen
- Zuwendungsanträge (Bereitstellung durch Bewilligungsbehörde)
- Kommunen: schriftliche Interessenbekundung
Verfahrensablauf
- Vorlage einer Interessenbekundung zur Programmaufnahme bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag
- Anschließend sind Zuwendungsanträge vom Projektträger an die Bewilligungsbehörde zu richten
- Ebenfalls ist spätestens bei der Einreichung des Zuwendungsantrags eine Stellungnahme des jeweiligen Landkreises vorzulegen
- Die Bewilligungsbehörde trifft mit dem jeweiligen Kommunalen Steuerungsausschuss die Förderentscheidung.
Rechtsbehelf
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Schlagwörter
ländlicher Raum, ländliche Regionen, Zukunftsräume Niedersachsen, Zukunftsräume, Stärkung Zentren, stadtregionale Kooperationen
Welche Fristen muss ich beachten?
Vorlage einer Interessenbekundung bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Antragstellung fallen keine Gebühren an.
Gebühr: kostenfrei
Gebühr: kostenfrei
Ansprechpunkt
Zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung
Voraussetzungen
- Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die nach anderen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen nicht förderfähig sind
- Förderungen von investiven und nichtinvestiven Maßnahmen sowie die Förderung von Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung müssen gewisse Qualitätskriterien erfüllen (siehe Anlage der Rechtsgrundlage)
Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen müssen
- Städte, Gemeinden oder Samtgemeinden mit mindestens 10000 Einwohnerinnen und Einwohnern sein, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist
erforderliche Unterlagen
- Zuwendungsanträge (Bereitstellung durch Bewilligungsbehörde)
- Kommunen: schriftliche Interessenbekundung
Verfahrensablauf
- Vorlage einer Interessenbekundung zur Programmaufnahme bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag
- Anschließend sind Zuwendungsanträge vom Projektträger an die Bewilligungsbehörde zu richten
- Ebenfalls ist spätestens bei der Einreichung des Zuwendungsantrags eine Stellungnahme des jeweiligen Landkreises vorzulegen
- Die Bewilligungsbehörde trifft mit dem jeweiligen Kommunalen Steuerungsausschuss die Förderentscheidung.
Rechtsbehelf
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Schlagwörter
ländlicher Raum, ländliche Regionen, Zukunftsräume Niedersachsen, Zukunftsräume, Stärkung Zentren, stadtregionale Kooperationen