Das Land gewährt Zuwendungen für die Initiierung stadtregionaler Kooperationen und die Entwicklung von Projekten, die dazu dienen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume zu stärken. Das Ziel des Programms ist die Vernetzung dieser Orte untereinander, um Ideen zu entwickeln, wie Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen ihre Attraktivität und Lebendigkeit erhalten oder steigern können.


Adresse
Bohlweg 38
38100 Braunschweig

Telefon
0531 484-1002

Adresse
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim

Fax
05121 6970-202
Telefon
05121 6970-0

Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0441 799-0

Häufig gestellte Fragen

Vorlage einer Interessenbekundung bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag.


Für die Antragstellung fallen keine Gebühren an.
Gebühr: kostenfrei

Zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung


  • Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die nach anderen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen nicht förderfähig sind
  • Förderungen von investiven und nichtinvestiven Maßnahmen sowie die Förderung von Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung müssen gewisse Qualitätskriterien erfüllen (siehe Anlage der Rechtsgrundlage)

Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen müssen

  • Städte, Gemeinden oder Samtgemeinden mit mindestens 10000 Einwohnerinnen und Einwohnern sein, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist

  • Zuwendungsanträge (Bereitstellung durch Bewilligungsbehörde)
  • Kommunen: schriftliche Interessenbekundung

  • Vorlage einer Interessenbekundung zur Programmaufnahme bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag
  • Anschließend sind Zuwendungsanträge vom Projektträger an die Bewilligungsbehörde zu richten
  • Ebenfalls ist spätestens bei der Einreichung des Zuwendungsantrags eine Stellungnahme des jeweiligen Landkreises vorzulegen
  • Die Bewilligungsbehörde trifft mit dem jeweiligen Kommunalen Steuerungsausschuss die Förderentscheidung.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


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