Dienstleistung
Bewerbung als Wahlhelfer*in
Interesse am Ehrenamt? Dann melden Sie sich als Wahlhelfer!
Sie möchten sich ehrenamtlich, aber ohne großen Verwaltungsaufwand, engagieren und Ihren Beitrag zur Demokratie leisten? Dann melden Sie sich als Wahlhelfer bei der Stadt Wittmund.
Um einen reibungslosen Ablauf künftiger Wahlen zu ermöglichen, bedarf es Ihrer Unterstützung in den Wahllokalen. Es werden freiwillige Wahlhelfer zur Unterstützung bestehender Wahlvorstände und als Ersatzpersonen gesucht. Die Stadt Wittmund freut sich über jede freiwillige Anmeldung - auch von Ihnen. Der nächste Wahltermin ist am 25.09.2025 (Bundestagswahl).
Zur Durchführung der Wahl werden im gesamten Stadtgebiet 24 Wahllokale eingerichtet. Die Wahlhelfer werden in der Regel in einem für sie nahegelegenen Wahllokal eingeteilt.
Wer kann sich als Wahlhelfer melden?
Wahlhelfer für die Bundestagswahl können Sie werden, wenn Sie wahlberechtigt sind. Das bedeutet, dass Sie Deutscher im Sinne von § 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland innehaben oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Sie dürfen zudem nicht vom Wahlrecht durch Richterspruch nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWahlG) ausgeschlossen sein.
Was sind meine Aufgaben als Wahlhelfer?
Die Aufgaben variieren abhängig von Ihrer Funktion im Wahlvorstand. Ein Wahlvorstand besteht grundsätzlich aus einem Wahlvorsteher und dessen Stellvertreter, einem Schriftführer und dessen Vertreter sowie drei bis sechs Beisitzern. Folgende Aufgaben obliegen den jeweiligen Mitgliedern:
Wahlvorsteher
- Teilnahme an einer Schulung für Wahlvorsteher und Mitnahme der benötigten Unterlagen am Tag vor der Wahl
- Verpflichtung der Mitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit
- Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
- Leitung der Stimmabgabe
- Berichtigung des Wählerverzeichnisses (nur auf Hinweis des Wahlamtes)
- Abschluss der Niederschrift
- Bekanntgabe und Meldung des Wahlergebnisses
- Abwicklung sonstiger Wahlgeschäfte
- Abgabe der Wahlunterlagen nach Abschluss der Wahl
Schriftführer
- Führung des Wählerverzeichnisses
- Ausfüllen der Wahlniederschrift
- Aufnahme evtl. Vermerke während der Wahlhandlung und der Auszählung
Beisitzer
- Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen und Wahrung der Geheimhaltung der Wahl
- Errichtung der Wahlkabinen
- Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen und Personalausweise
- Ausgabe der Stimmzettel
- Auszählung der Stimmzettel und Kontrolle der Stimmzettel auf Gültigkeit
Wie läuft der Wahltag im Wahllokal ab und erhalte ich eine Entschädigung?
Die Wahllokale sind am Tag der Wahl von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Wähler geöffnet. In der Regel werden die Wahlhelfer im Vorfeld durch den Wahlvorsteher in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht eingeteilt. Zur Vorbereitung des Wahllokales treffen sich die Wahlhelfer am Tag der Wahl um 07:30 Uhr im Wahllokal. Ab 18:00 Uhr sind alle Wahlhelfer im Einsatz, um die abgegebenen Stimmen auszuzählen.
Die Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld. Für Wahlvorsteher beträgt das Erfrischungsgeld 60,00 €, für alle anderen Wahlhelfer 40,00 €.
Wie kann ich mich als Wahlhelfer melden?
Wurde Ihr Interesse geweckt? Schicken Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer) per E-Mail an allgemeine-verwaltung@stadt.wittmund.de.
Was passiert, nachdem ich mich als Wahlhelfer gemeldet habe?
Wenn Sie sich als Wahlhelfer gemeldet haben, werden Sie zeitnah darüber informiert, ob sie direkt für die kommende Wahl einberufen werden oder ob Sie als Ersatzperson für etwaige kurzfristige Ausfälle vermerkt werden.
Bei einer Einberufung erhalten Sie ein Schreiben mit einer Empfangsbestätigung und Annahmeerklärung, die Sie unterschrieben digital oder postalisch zurücksenden müssen. Wenn Sie eine Einberufung erhalten haben, sind Sie grundsätzlich zur Wahrnehmung des Amtes als Wahlhelfer verpflichtet und können nur aus besonderen Gründen absagen, außer Sie haben bereits das 67. Lebensjahr vollendet.
Als Ersatzperson werden Sie ggfls. zu einem späteren Zeitpunkt vor der Wahl kontaktiert.
Gerne berücksichtigen wir Sie auch für künftige Wahlen.
Sie haben noch Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner aus dem Fachdienst Allgemeine Verwaltung.