Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei Änderungen muss der/die Bürger/in einen neuen Reisepass beantragen für eine:

  • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Änderung von sonstigen Daten

Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen:

  • Änderung des Wohnortes