Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b Nds. Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) sowie über

diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

 

http://www. kommune365.de/gemeinde-grossenkneten.

 

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte:

 

-       Das Registrierungsformular enthält interaktive Elemente, die noch nicht barrierefrei sind.

-       Der Postkorb enthält interaktive Elemente, die noch nicht barrierefrei sind.

-       Im Verwaltungsbereich sind einige interaktive Elemente noch nicht barrierefrei.

-       Im Verwaltungsbereich werden Live-Aktualisierungen von dem Screenreader noch nicht vorgelesen.

 

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgendem Grund nicht barrierefrei:

 

Das Angebot befindet sich derzeit im Aufbau und ist weder inhaltlich noch technisch vollständig.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

 

Diese Erklärung wurde am 18.05.2021 erstellt.

Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

 

Feedback und Kontaktangaben:

 

Über folgenden Kontakt können Mängel in Bezug auf die Einhaltung der

Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt werden:

 

Gemeinde Großenkneten

Der Bürgermeister

Markt 1

26197 Großenkneten

Telefon: 04435 6000

Telefax: 04435 600-200

E-Mail: gemeinde@grossenkneten.de

 

Schlichtungsverfahren:

 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) gestellt werden. Die Kontaktdaten sind nachfolgend aufgeführt.

 

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Die Schlichtungsstelle kann direkt kontaktiert werden unter:

 

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG

im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Hannah-Arendt-Platz 2

30159 Hannover

Telefon: 0511/120-4010

Fax: 0511/120-99 4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

 

Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss - EU - 2018/1523 der Kommission)

 

Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit:

 

http://www. kommune365.de/gemeinde-grossenkneten geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. Hierbei werden teilweise auch Kriterien der

WCAG Priorität AAA erfüllt:

 

Soweit möglich werden die Inhalte in leichter Sprache präsentiert.

 

 

 

 

Stand der Erklärung: 18.05.2021

Letzte Überprüfung und Überarbeitung: -

Datum der Veröffentlichung: 18.05.2021