Dienstleistung
Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen https://www.oldenburg-kreis.de/landkreis-und-verwaltung/
Montag - Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und |
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https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten |
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Landkreis Oldenburg
04431 85-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Oldenburg
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Kreishaus
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-0
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Schlagwörter
Abholung von Sperrmüll, Sperrmülltermin
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Oldenburg
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Kreishaus
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-0
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz