Dienstleistung
Abfall
Unter Abfall (bzw. Müll) versteht man nicht mehr benötigte Überreste im festen Zustand, was Flüssigkeiten und Gase in Behältern einschließt. Abfall kann in verschiedene Gruppen unterteilt werden:
- Bioabfall
- Gartenabfall
- Gewerbemüll
- Hausmüll
- Sperrmüll
- Wilder Müll
Häufig gestellte Fragen
Ansprechpunkt
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Großenkneten
Frau Janine Jacobs
Rathaus Großenkneten
Markt 1
26197 Großenkneten
Telefon: 04435 600-123
Telefax: 04435 600-200
E-Mail:
janine.jacobs@grossenkneten.de
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Großenkneten
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner
Telefon: 04431-85 343
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Großenkneten
Die Abfallbeseitigung ist eine Aufgabe des Landkreises Oldenburg. Die Gemeinden haben es jedoch übernommen, die Abfallbeseitigungsgebühren zusammen mit den weiteren Grundabgaben für den Landkreis Oldenburg einzuziehen.
Für die Bestellung, den Umtausch und die Rückgabe von Mülltonnen können Grundstückseigentümer(innen) Kontakt mit den Mitarbeiter(innen) der Gemeinde aufnehmen. Mieter(innen) hingegen müssen zunächst den/die GrundstückseigentümerIn ansprechen.
Frau Janine Jacobs
Rathaus Großenkneten
Markt 1
26197 Großenkneten
Telefon: 04435 600-123
Telefax: 04435 600-200
E-Mail:
janine.jacobs@grossenkneten.de
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner
Telefon: 04431-85 343
Die Abfallbeseitigung ist eine Aufgabe des Landkreises Oldenburg. Die Gemeinden haben es jedoch übernommen, die Abfallbeseitigungsgebühren zusammen mit den weiteren Grundabgaben für den Landkreis Oldenburg einzuziehen.
Für die Bestellung, den Umtausch und die Rückgabe von Mülltonnen können Grundstückseigentümer(innen) Kontakt mit den Mitarbeiter(innen) der Gemeinde aufnehmen. Mieter(innen) hingegen müssen zunächst den/die GrundstückseigentümerIn ansprechen.