Dienstleistung
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung im Onlineverfahren
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online im Internet zu beantragen und zu bezahlen.
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt
+49 228 99410-5050
+49 228 99410-40
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist online zu bezahlen. Im Rahmen des Bezahlvorgangs werden Sie auf eine sichere Bezahlseite geführt. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Kreditkarte (Visa/MasterCard) oder das giropay-Verfahren zu nutzen. Ob Ihre Bank das giropay-Verfahren unterstützt, können Sie dort erfragen.
Gebühr:
EUR 13,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 bis 3 Wochen
Verfahrensablauf
Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsvollmacht, nachgewiesen werden. Die Nachweise sind hochzuladen.
Sie können im Rahmen der Online-Antragstellung zur Nachverfolgung Ihres Antrags ein Benutzerkonto einrichten. Darin wird Ihnen der Bearbeitungsstand zu Ihrem Antrag angezeigt. Rückfragen zu Ihrem Antrag können bequem und schnell über das Benutzerkonto geklärt werden. Ohne Benutzerkonto ist eine Klärung eventueller Rückfragen nur auf dem Postweg möglich.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den folgenden Internetseiten.
Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ)
Inhalte des Gewerbezentralregisters auf den Seiten des Bundesamts für Justiz (BfJ)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Justiz (BfJ).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- persönliche Antragstellung oder durch eine von Ihnen gesetzlich vertretende Person
-
Personalausweis
mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis
- passendes Kartenlesegerät
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie die
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
zur Vorlage im Ausland benötigen, kann eine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung notwendig sein. Auch diese können Sie über das Portal beantragen. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.
Schlagwörter
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Einsicht gewähren im Onlineverfahren, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung im Onlineverfahren, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online
Die Gebühr ist online zu bezahlen. Im Rahmen des Bezahlvorgangs werden Sie auf eine sichere Bezahlseite geführt. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Kreditkarte (Visa/MasterCard) oder das giropay-Verfahren zu nutzen. Ob Ihre Bank das giropay-Verfahren unterstützt, können Sie dort erfragen.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsvollmacht, nachgewiesen werden. Die Nachweise sind hochzuladen.
Sie können im Rahmen der Online-Antragstellung zur Nachverfolgung Ihres Antrags ein Benutzerkonto einrichten. Darin wird Ihnen der Bearbeitungsstand zu Ihrem Antrag angezeigt. Rückfragen zu Ihrem Antrag können bequem und schnell über das Benutzerkonto geklärt werden. Ohne Benutzerkonto ist eine Klärung eventueller Rückfragen nur auf dem Postweg möglich.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den folgenden Internetseiten.
Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ)
Inhalte des Gewerbezentralregisters auf den Seiten des Bundesamts für Justiz (BfJ)
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Justiz (BfJ).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- persönliche Antragstellung oder durch eine von Ihnen gesetzlich vertretende Person
- Personalausweis mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis
- passendes Kartenlesegerät
- Personalausweis mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis
Sofern Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage im Ausland benötigen, kann eine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung notwendig sein. Auch diese können Sie über das Portal beantragen. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.