Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen

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Wunschkennzeichen reservieren

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Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele zuständige Stellen bieten inzwischen eine Online-Vormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.

Es kann reserviert werden für:

  • PKW/LKW
  • Motorrad
  • Saison- und Oldtimerkennzeichen

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200
Telefon
04431 85-0

Häufig gestellte Fragen

Die Gebühr für die Vorreservierung zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Gebühr: EUR 12,80

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Großenkneten

Wenden Sie sich bitte an:

Landkreis Oldenburg
Straßenverkehrsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-0



Ihr Wunschkennzeichen suchen Sie sich online auf der Internetseite der zuständigen Stelle aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen diese bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vor.

Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Stelle.

Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Stelle vorbehalten.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Großenkneten

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Beim Landkreis Oldenburg ist das Straßenverkehrsamt zuständig:

Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-0



Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Großenkneten

Wenden Sie sich bitte an:

Landkreis Oldenburg
Straßenverkehrsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-0



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