Dienstleistung
Meldebescheinigung Erteilung
Wichtigste Merkmale
E-Payment
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Einrichtung
Amt für Ordnung und Soziales
Adresse
Markt 1
26197 Großenkneten
Markt 1
26197 Großenkneten
Fax
04435 600-200
04435 600-200
Telefon
04435 600-0
04435 600-0
Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung
Gebühr:
EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr:
EUR 9,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
erforderliche Unterlagen
-
gültiger
Personalausweis
oder
Reisepass
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Schlagwörter
Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Familienstand, Freizügigkeitsbescheinigung, Melderegisterauskunft, Ausländerstelle, Wohnsitz bescheinigen, Wohnsitzbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 7,50
Gebühr: EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00
Gebühr: EUR 9,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Schlagwörter
Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Familienstand, Freizügigkeitsbescheinigung, Melderegisterauskunft, Ausländerstelle, Wohnsitz bescheinigen, Wohnsitzbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung