Dienstleistung
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
50656 Köln, Stadt
+49 185 9995-0105
(6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)
+49 185 9995-0100
(6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
ermäßigter Rundfunkbeitrag (monatlich)
Beitrag:
EUR 5,83
Rundfunkbeitrag (monatlich)
Beitrag:
EUR 17,50
Welche Fristen muss ich beachten?
Beginn der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.
Das bedeutet:
- dort wohnen,
- oder dort gemeldet sind,
- oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.
Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht endet zum Ende des Monats, in dem dies mitgeteilt wird. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt beendet ist und die Bewohner ausgezogen sind.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle oder Sie nutzen die Online-Anmeldung im Internet.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradion Beitragsservice.
Voraussetzungen
- Volljährige Bürgerin/Bürger
erforderliche Unterlagen
- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Weitere Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie im Gemeinschaftsangebot der zuständigen Stelle.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist:
- dass diese von niemandem bewohnt wird und
- für die kein Mietvertrag besteht und
- für die auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Weitere Informationen:
Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag
Beitragsrechner für Unternehmen und Institutionen
Beitragsrechner für Einrichtungen des Gemeinwohls
Schlagwörter
Rundfunkgebühr, WDR, Rundfunkfinanzierung, Rundfunkbeitrag, RF, Beitragsservice, Hörfunk, Rundfunkbeitragspflicht, NDR, HR, Fernsehgebühr, BR, SWR, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, MDR, Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung, Beitragspflicht, Radio, ARD, GEZ, Haushaltsabgabe, ZDF, Fernsehen, Deutschlandradio, Dritte Programme
Beitrag: EUR 5,83
Beitrag: EUR 17,50
Beginn der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.
Das bedeutet:
- dort wohnen,
- oder dort gemeldet sind,
- oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.
Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht endet zum Ende des Monats, in dem dies mitgeteilt wird. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt beendet ist und die Bewohner ausgezogen sind.
Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle oder Sie nutzen die Online-Anmeldung im Internet.
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradion Beitragsservice.
- Volljährige Bürgerin/Bürger
- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Weitere Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie im Gemeinschaftsangebot der zuständigen Stelle.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist:
- dass diese von niemandem bewohnt wird und
- für die kein Mietvertrag besteht und
- für die auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Weitere Informationen:
Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag
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Beitragsrechner für Einrichtungen des Gemeinwohls