Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand 19.04.2021)

 

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

 

Dieser Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http:// www.ostrhauderfehn.de.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2(08-2018) größtenteils vereinbar.

  • Das Registrierungsformular enthält interaktive Elemente, die noch nicht barrierefrei sind.
  • Der Postkorb enthält interaktive Elemente, die noch nicht barrierefrei sind.
  • Im Verwaltungsbereich sind einige interaktive Elemente noch nicht barrierefrei.
  • Im Verwaltungsbereich werden Live-Aktualisierungen dem Screenreader noch nicht vorgelesen.

 

Diese Erklärung wurde am 19.04.2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung durch die Gemeinde Ostrhauderfehn.

 

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Gemeinde Ostrhauderfehn

Der Bürgermeister

Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn

Telefon 04952 8050

Telefax 04952 80530

Mail gemeinde@ostrhauderfehn.de

 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: 0511 1204010 oder schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de