Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Dieses setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

 

Für die Gemeinde Ostrhauderfehn ist dies der Abwasserverband Overledingen , Zweckverband der Gemeinden Ostrhauderfehn und Rhauderfehn mit Sitz in der Gemeinde Rhauderfehn, 1. Südwieke 2A, 26817 Rhauderfehn.

Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Servicezeiten

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08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
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08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
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Fax
04952 805-30
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Telefon
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Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.

 

Abwasserverband Overledingen, Zweckverband für die Gemeinden Ostrhauderfehn und Rhauderfehn

Gemeinde Ostrhauderfehn

Steueramt, Frau Bruns

Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn

Telefon 04952 8051220

e-mail bruns@ostrhauderfehn.de


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn.


Preis Abwasserbeseitigungsgebühr 2,40 €/m³


Die Abwassergebühr berechnet sich nach dem Verbrauch des Frischwassers. Die Abrechnung und Festsetzung der Abwassergebühr erfolgt grundsätzlich im Januar des Jahres.


Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG)


Abwasser, Kanalisation, Gebühr