Dienstleistung
Abwassergebühr Festsetzung und Abrechnung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Dieses setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Für die Gemeinde Ostrhauderfehn ist dies der Abwasserverband Overledingen , Zweckverband der Gemeinden Ostrhauderfehn und Rhauderfehn mit Sitz in der Gemeinde Rhauderfehn, 1. Südwieke 2A, 26817 Rhauderfehn.
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-30
04952 805-0
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Abwasserverband Overledingen, Zweckverband für die Gemeinden Ostrhauderfehn und Rhauderfehn
Gemeinde Ostrhauderfehn
Steueramt, Frau Bruns
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon 04952 8051220
e-mail bruns@ostrhauderfehn.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn.
Welche Gebühren fallen an?
Preis Abwasserbeseitigungsgebühr 2,40 €/m³
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abwassergebühr berechnet sich nach dem Verbrauch des Frischwassers. Die Abrechnung und Festsetzung der Abwassergebühr erfolgt grundsätzlich im Januar des Jahres.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG)
Schlagwörter
Abwasser, Kanalisation, Gebühr
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Abwasserverband Overledingen, Zweckverband für die Gemeinden Ostrhauderfehn und Rhauderfehn
Gemeinde Ostrhauderfehn
Steueramt, Frau Bruns
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon 04952 8051220
e-mail bruns@ostrhauderfehn.de
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn.
Preis Abwasserbeseitigungsgebühr 2,40 €/m³
Die Abwassergebühr berechnet sich nach dem Verbrauch des Frischwassers. Die Abrechnung und Festsetzung der Abwassergebühr erfolgt grundsätzlich im Januar des Jahres.
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG)