Dienstleistung
Antrag auf Mitteilung einer bereits erteilten Steueridentifikationsnummer
Falls Ihnen die durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilte Steueridentifikationsnummer nicht mehr vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, sich diese durch die Meldebehörde der Gemeinde Ostrhauderfehn schriftlich mitteilen zu lassen.
Hierfür nutzen Sie bitte diesen Online-Antrag.
Eine Erstbeantragung ist nur beim Bundeszentralamt für Steuern möglich!
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-30
04952 805-0
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde Ostrhauderfehn.
Anträge / Formulare
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung vorrangig das Online-Formular rechts oben auf dieser Seite.
Was sollte ich noch wissen?
Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte reichen Sie das Online-Formular auf dieser Seite, oben rechts, ein.
Schlagwörter
Steueridentifikationsnummer, Steuer, Nummer, Identifikation, Bundesamt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde Ostrhauderfehn.
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Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Es fallen keine Gebühren an.
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