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Online-Formular
Antrag auf Mitteilung einer bereits erteilten Steueridentifikationsnummer

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Falls Ihnen die durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilte Steueridentifikationsnummer nicht mehr vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, sich diese durch die Meldebehörde der Gemeinde Ostrhauderfehn schriftlich mitteilen zu lassen.
Hierfür nutzen Sie bitte diesen Online-Antrag.

Eine Erstbeantragung ist nur beim Bundeszentralamt für Steuern möglich!

Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Servicezeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04952 805-30
Fax
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Telefon
04952 805-0
Telefon
04952 805-0

Häufig gestellte Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde Ostrhauderfehn.


Bitte nutzen Sie für die Antragstellung vorrangig das Online-Formular rechts oben auf dieser Seite.


Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.


Bitte reichen Sie das Online-Formular auf dieser Seite, oben rechts, ein.


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