Dienstleistung
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes
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Es ist eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
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04952 805-0
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Häufig gestellte Fragen
Leistungsbeschreibung
Diese Erklärung ist vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Bitte beachten Sie auch die anderen Hinweise auf dem Formular!
Anträge / Formulare
Bitte nutzen Sie das Formular "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) " hier auf der Seite (roter Button oben rechts)
Was sollte ich noch wissen?
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte
folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:
- Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
- Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/ Lebensmittelpunkt des Kindes
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bzw. Auszug bei der Meldebehörde anzumelden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung
- Ausweis der meldenden Person zur Identifikationsfeststellung
- Ausweis des umzumeldenden Kindes, falls vorhanden
- Geburtsurkunde des umzumeldenden Kindes
Zuständige Stelle
Gemeinde Ostrhauderfehn
Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon 04952 8050
Mail gemeinde@ostrhauderfehn.de
Rechtsgrundlage
§§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Diese Erklärung ist vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Bitte beachten Sie auch die anderen Hinweise auf dem Formular!
Bitte nutzen Sie das Formular "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) " hier auf der Seite (roter Button oben rechts)
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte
folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:
- Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
- Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/ Lebensmittelpunkt des Kindes
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bzw. Auszug bei der Meldebehörde anzumelden.
Es fallen keine Gebühren an.
- ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung
- Ausweis der meldenden Person zur Identifikationsfeststellung
- Ausweis des umzumeldenden Kindes, falls vorhanden
- Geburtsurkunde des umzumeldenden Kindes
Gemeinde Ostrhauderfehn
Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon 04952 8050
Mail gemeinde@ostrhauderfehn.de
§§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)