Dienstleistung
Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen oder Anbringen von Hinweis- oder Werbeanlagen
Zum Formular
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen oder Anbringen von Hinweis- oder Werbeanlagen in der Gemeinde Ostrhauderfehn.
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Gemeinde oder Stadt in der die Werbeanlage angebracht bzw. aufgestellt werden soll.
Gemeinde Ostrhauderfehn
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Ordnungsamt
Herr Luiking
Telefon 04952 8051300
E-Mail luiking@ostrhauderfehn.de
Anträge / Formulare
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Online-Formular.
Bearbeitungsdauer
Der Antrag wird, soweit er vollständig gestellt wurde, zeitnah nach Einreichung bearbeitet.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Werbung, Hinweisanlage, Plakat, Werbeanlagen, Aufstellen, Banner, Gewerbe
Zuständig ist die Gemeinde oder Stadt in der die Werbeanlage angebracht bzw. aufgestellt werden soll.
Gemeinde Ostrhauderfehn
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Ordnungsamt
Herr Luiking
Telefon 04952 8051300
E-Mail luiking@ostrhauderfehn.de
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Online-Formular.
Der Antrag wird, soweit er vollständig gestellt wurde, zeitnah nach Einreichung bearbeitet.
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.