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SEPA-Lastschriftmandat Gemeinde Ostrhauderfehn (Natürliche Person)

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SEPA-Lastschriftmandat Gemeinde Ostrhauderfehn (Juristische Person)

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Für entstehende Forderungen wie zum Beispiel Kindergartenbeiträge oder Grundbesitzabgaben können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilen.

Das hat für Sie Vorteile und erleichtert uns die Arbeit. Sie müssen nicht mehr daran denken, pünktlich zu überweisen, sparen sich den Weg zu Ihrer Bank oder Sparkasse und vermeiden Gebühren. Ganz egal, ob wir den Betrag rechtzeitig oder verspätet einziehen – die Forderung gilt als rechtzeitig bezahlt. Auch bei einer verspäteten Buchung brauchen Sie keinen Säumniszuschlag zu zahlen.

Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates füllen Sie bitte das Online-Formular aus, drucken es und senden es unterschrieben an die Gemeindekasse Ostrhauderfehn. Auch eine Übersendung per Fax an die Nummer 04952 80530 ist möglich.

Sind Sie der Meinung, mit der Lastschrift stimmt etwas nicht, können Sie der Buchung bei Ihrer Bank widersprechen. Danach wird der Betrag Ihrem Konto umgehend wieder gutgeschrieben. Gründe für den Widerspruch brauchen Sie nicht anzugeben.

Ebenso können Sie Ihre Einzugsermächtigung auch jederzeit widerrufen, indem Sie eine formlose schriftliche Erklärung an uns senden.

Bevor Sie eine Lastschrifteinzugsermächtigung aus Verärgerung über eine fehlerhafte Abbuchung zurückziehen, sprechen Sie bitte mit uns. Sie helfen uns damit, weitere Fehler zu vermeiden.

Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Servicezeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04952 805-30
Telefon
04952 805-0

Häufig gestellte Fragen

Lastschrift, Einzugsermächtigung, Abbuchung, SEPA, Gebühr, Bank