Dienstleistung
Europawahl: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche.
Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Gedruckte Antragsvordrucke sind bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, bei den Kreis- und Stadtwahlleitungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie bei der Bundeswahlleiterin erhältlich.
Bearbeitungsdauer
Sobald der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, wird dieser bearbeitet.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird eine Eintragung in das Wählerverzeichnis vorgenommen.
Weiterführende Informationen
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundeswahlleiter.html
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Bitte drucken Sie den Antrag aus.
Senden Sie diesen bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:
Gemeinde Ostrhauderfehn
-Wahlamt-
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Schlagwörter
Europawahl, Wahl, Wählerverzeichnis, Eintragung, Deutsche im Ausland, 09.06.2024
Gedruckte Antragsvordrucke sind bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, bei den Kreis- und Stadtwahlleitungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie bei der Bundeswahlleiterin erhältlich.
Sobald der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, wird dieser bearbeitet.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird eine Eintragung in das Wählerverzeichnis vorgenommen.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundeswahlleiter.html
Es fallen keine Gebühren an.
Bitte drucken Sie den Antrag aus.
Senden Sie diesen bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:
Gemeinde Ostrhauderfehn
-Wahlamt-
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn