Dienstleistung
Europawahl: Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden
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Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden sich für weitere Informationen bitte an die zuständige Stelle des jeweiligen Herkunfts-Mitgliedstaates. Die Auslandsvertretungen der jeweiligen Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte.
Werden Sie von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen (siehe Frage „Wie kann ich in Deutschland an der Wahl teilnehmen?“, Nummer 1), wollen jedoch in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, müssen Sie spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dies gilt auch für alle künftigen Europawahlen, bis wieder ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird (siehe Frage „Wie kann ich in Deutschland an der Wahl teilnehmen?“, Nummer 2).
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Wahlamt der zuständigen Stadt oder Gemeinde.
Bearbeitungsdauer
Sobald der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, wird dieser bearbeitet.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Änderung im Wählerverzeichnis vorgenommen.
Weiterführende Informationen
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundeswahlleiter.html
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Bitte drucken Sie den Antrag aus.
Senden Sie diesen bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:
Gemeinde Ostrhauderfehn
-Wahlamt-
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Schlagwörter
Europawahl, Wählerverzeichnis, Wählen im Herkunftsland, 09.06.2024, Unionsbürger, EU-Bürger, Antrag, Streichung
Zuständig ist das Wahlamt der zuständigen Stadt oder Gemeinde.
Sobald der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, wird dieser bearbeitet.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Änderung im Wählerverzeichnis vorgenommen.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundeswahlleiter.html
Es fallen keine Gebühren an.
Bitte drucken Sie den Antrag aus.
Senden Sie diesen bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:
Gemeinde Ostrhauderfehn
-Wahlamt-
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn