Dienstleistung
Fischereierlaubnisschein
Um dem Fischfang nachzugehen muss eine rechtliche Voraussetzung erfüllt sein. Wenn der/die Angler*in nicht selbst Eigentümer*in eines Fischereirechtes oder Fischereipächter*in ist, benötigt man für das Gewässer einen Fischereierlaubnisschein.
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-30
04952 805-0
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
Leistungsbeschreibung
Der Fischereierlaubnisschein kann für die Fischerei in den Gewässern bzw. Gewässerstrecken an folgenden Straßen der Gemeinde Ostrhauderfehn ausgestellt werden:
- Schifferstraße
- 1. Südwieke
- Untenende bis zur Schleuse
- Holterfehner Straße
- Schulstraße
- Ahornstraße
- Tannenstraße
- Nordstraße
Einen Fischereierlaubnisschein kann ein Ostrhauderfehner mit Fischereiprüfung, Touristen mit Fischereiprüfung oder Personen, die im Fischereiverein Rhauderfehn sind (Nachweis der Mitgliedschaft), erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Behörde in der sich das Gewässer befindet.
Anträge / Formulare
Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Der Fischereierlaubnisschein kann in der Regel, bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen, ausgestellt werden.
Voraussetzungen
Für die Ausstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
-Fischerprüfungszeugnis oder gültiger Fischereischein
-Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Fischereierlaubnisschein ist bis zum 31.12 des Folgejahres gültig.
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung Fischereierlaubnisschein 15,00 €
Schlagwörter
Angeln, Erlaubnis, Fisch, Wieken, Schein, Antrag
Der Fischereierlaubnisschein kann für die Fischerei in den Gewässern bzw. Gewässerstrecken an folgenden Straßen der Gemeinde Ostrhauderfehn ausgestellt werden:
- Schifferstraße
- 1. Südwieke
- Untenende bis zur Schleuse
- Holterfehner Straße
- Schulstraße
- Ahornstraße
- Tannenstraße
- Nordstraße
Einen Fischereierlaubnisschein kann ein Ostrhauderfehner mit Fischereiprüfung, Touristen mit Fischereiprüfung oder Personen, die im Fischereiverein Rhauderfehn sind (Nachweis der Mitgliedschaft), erhalten.
Zuständig ist die Behörde in der sich das Gewässer befindet.
Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Der Fischereierlaubnisschein kann in der Regel, bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen, ausgestellt werden.
Für die Ausstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
-Fischerprüfungszeugnis oder gültiger Fischereischein
-Personalausweis
Der Fischereierlaubnisschein ist bis zum 31.12 des Folgejahres gültig.
Ausstellung Fischereierlaubnisschein 15,00 €