Dienstleistung
Kostenübernahme für Kinderbetreuung in Kindertagesstätte
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Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte wie Kinderkrippe oder Kindergarten nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen werden.
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
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Häufig gestellte Fragen
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Gemeinde Ostrhauderfehn
Kindertagesstätten
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
04952 8050
gemeinde@ostrhauderfehn.de
Anträge / Formulare
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Rechtsgrundlage
§§ 90 ff. Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - SGB VIII
Schlagwörter
Kindertagesstätte, Kindergarten, Jugendhilfe, Fahrtkosten, Krippe, Übernahme, Kinderbetreuung
Gemeinde Ostrhauderfehn
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