Dienstleistung
Kostenübernahme für Kinderbetreuung in Kindertagesstätte
Wichtigste Merkmale
Online-Formular
Antrag auf Übernahme der Kosten für den Besuch einer Kindertageseinrichtung gemäß § 90 Absatz 3 VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch)
Herunterladen [PDF]
Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte wie Kinderkrippe oder Kindergarten nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen werden.
Einrichtung
Gemeinde Ostrhauderfehn - Kindertagesstätten
Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Servicezeiten
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Fax
04952 805-30
04952 805-30
Telefon
04952 805-0
04952 805-0
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde Ostrhauderfehn
Kindertagesstätten
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
04952 8050
gemeinde@ostrhauderfehn.de
Anträge / Formulare
Bitte drucken Sie das Formular aus und geben es aufgefüllt an die zuständige Stelle zurück.
Rechtsgrundlage
§§ 90 ff. Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - SGB VIII
Schlagwörter
Kindertagesstätte, Kindergarten, Jugendhilfe, Fahrtkosten, Krippe, Übernahme, Kinderbetreuung
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde Ostrhauderfehn
Kindertagesstätten
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
04952 8050
gemeinde@ostrhauderfehn.de
Anträge / Formulare
Bitte drucken Sie das Formular aus und geben es aufgefüllt an die zuständige Stelle zurück.
Rechtsgrundlage
§§ 90 ff. Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - SGB VIII
Schlagwörter
Kindertagesstätte, Kindergarten, Jugendhilfe, Fahrtkosten, Krippe, Übernahme, Kinderbetreuung