Dienstleistung
Löschungsbewilligung Rückauflassungsvormerkung
Die Rückauflassungsvormerkung schützt Immobilien- und Grundstücksverkäufer*innen. Sie kann als Klausel in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Der/Die Verkäufer*in verlangt in der Regel vom Käufer/der Käufer*in, dass bestimmte Auflagen erfüllt sind. Hält sich der/die neue Eigentümer*in nicht daran, hat der/die Verkäufer*in das Recht, den ehemaligen Besitz zurückzufordern (Rückübertragung).
Man kann sie aus dem Grundbuch auch wieder löschen lassen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen bzw. Gründe vorliegen. Zu ihnen zählen beispielsweise, dass der/die neue Eigentümer*in alle Auflagen und Bedingungen des Grundstückskaufs erfüllt hat. Oder der/die ehemalige Eigentümer*in verzichtet auf den Anspruch der Rückübertragung. Auch beim Tod des Verkäufers ist der Antrag auf Löschung aus dem Grundbuch möglich.
In allen Fällen benötigt man dazu die sogenannte Löschungsbewilligung. Diese muss über einen Notar dem Grundbuchamt vorgelegt werden.
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
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Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde Ostrhauderfehn
Bauamt
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Anträge / Formulare
Für die Beantragung der Löschungsbewilligung kann das Online-Formular genutzt werden.
Leistungsbeschreibung
Für ein Objekt ist zugunsten der Gemeinde Ostrhauderfehn bzw. der Gemeinde Ostrhauderfehn Grundstücks-GmbH eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen. Dieses Recht soll gelöscht werden. Eine entsprechende Löschungsbewilligung kann bei der Gemeinde Ostrhauderfehn bzw. der Gemeinde Ostrhauderfehn Grundstücks-GmbH beantragt werden.
Die Löschungsbewilligung wird in grundbuchmäßiger Form übersandt.
Voraussetzungen
Beantragung der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung durch einen Notar.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Schlagwörter
Grundstück, Haus, Immobilie, Kaufen, Verkaufen
Gemeinde Ostrhauderfehn
Bauamt
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Für die Beantragung der Löschungsbewilligung kann das Online-Formular genutzt werden.
Für ein Objekt ist zugunsten der Gemeinde Ostrhauderfehn bzw. der Gemeinde Ostrhauderfehn Grundstücks-GmbH eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen. Dieses Recht soll gelöscht werden. Eine entsprechende Löschungsbewilligung kann bei der Gemeinde Ostrhauderfehn bzw. der Gemeinde Ostrhauderfehn Grundstücks-GmbH beantragt werden.
Die Löschungsbewilligung wird in grundbuchmäßiger Form übersandt.
Beantragung der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung durch einen Notar.
Es fallen keine Gebühren an.