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Online-Formular
Meldung Zwischenzähler Abwasser

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Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, können bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.

Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
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Fax
04952 805-30
Telefon
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Häufig gestellte Fragen

Gemeinde Ostrhauderfehn

Steueramt, Frau Bruns

Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn

Telefon 04952 8051220

bruns@ostrhauderfehn.de


Bitte teilen Sie den Zwischenzählerstand über das Online-Formular mit.


Es muss ein genehmigter Zwischenzähler vorhanden sein.


Die Meldung des Zwischenzählerstandes ist kostenfrei.


Die Mitteilung des Zwischenzählerstandes muss mit der Ablesung des Hauptzählers bzw. spätestens

 

a) im Gebiet des "Abwasserverband Overledingen" (AVO) (Ortsteile Ostrhauderfehn, Holterfehn, Holtermoor, Langholt, Potshausen) bis zum 28. (29.) Februar

 

b) im Gebiet des "Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband" (OOWV) (Ortsteil Idafehn) bis zum 31. Mai

des Folgejahres in dem der Verbrauch entstanden ist,

 

beim Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn erfolgt sein. Nach Ablauf dieser Frist werden die Mitteilungen nicht mehr berücksichtigt.


Zwischenzähler, Abrechnung, Absetzung, Abwasser