Dienstleistung
Meldung des Zwischenzählerstandes (Abwasser)
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, können bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
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04952 805-0
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Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde Ostrhauderfehn
Steueramt, Frau Bruns
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon 04952 8051220
bruns@ostrhauderfehn.de
Anträge / Formulare
Bitte teilen Sie den Zwischenzählerstand über das Online-Formular mit.
Voraussetzungen
Es muss ein genehmigter Zwischenzähler vorhanden sein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Meldung des Zwischenzählerstandes ist kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Mitteilung des Zwischenzählerstandes muss mit der Ablesung des Hauptzählers bzw. spätestens
a) im Gebiet des "Abwasserverband Overledingen" (AVO) (Ortsteile Ostrhauderfehn, Holterfehn, Holtermoor, Langholt, Potshausen) bis zum 28. (29.) Februar
b) im Gebiet des "Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband" (OOWV) (Ortsteil Idafehn) bis zum 31. Mai
des Folgejahres in dem der Verbrauch entstanden ist,
beim Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn erfolgt sein. Nach Ablauf dieser Frist werden die Mitteilungen nicht mehr berücksichtigt.
Schlagwörter
Zwischenzähler, Abrechnung, Absetzung, Abwasser
Gemeinde Ostrhauderfehn
Steueramt, Frau Bruns
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon 04952 8051220
bruns@ostrhauderfehn.de
Bitte teilen Sie den Zwischenzählerstand über das Online-Formular mit.
Es muss ein genehmigter Zwischenzähler vorhanden sein.
Die Meldung des Zwischenzählerstandes ist kostenfrei.
Die Mitteilung des Zwischenzählerstandes muss mit der Ablesung des Hauptzählers bzw. spätestens
a) im Gebiet des "Abwasserverband Overledingen" (AVO) (Ortsteile Ostrhauderfehn, Holterfehn, Holtermoor, Langholt, Potshausen) bis zum 28. (29.) Februar
b) im Gebiet des "Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband" (OOWV) (Ortsteil Idafehn) bis zum 31. Mai
des Folgejahres in dem der Verbrauch entstanden ist,
beim Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn erfolgt sein. Nach Ablauf dieser Frist werden die Mitteilungen nicht mehr berücksichtigt.